Drucksache Nr. 1517/2016 N1:
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover;
Kalkulation 2016 bis 2018 und Gebührenänderung zum 01.01.2017

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 17.08.2016: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Abgesetzt
  • Erledigt: Sozialausschuss: von der Verwaltung zurückgezogen.
  • Erledigt: Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung: von der Verwaltung zurückgezogen.
  • Erledigt: Verwaltungsausschuss: von der Verwaltung zurückgezogen.
  • Erledigt: Ratsversammlung: von der Verwaltung zurückgezogen.
  • Erledigt: Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: von der Verwaltung zurückgezogen.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Sozialausschuss
In den Ausschuss für Haushalt Finanzen und Rechnungsprüfung
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Neufassung
1517/2016 N1
3
 

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover;
Kalkulation 2016 bis 2018 und Gebührenänderung zum 01.01.2017

Antrag,

1. die vorgelegte Kalkulation (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und
2. eine Änderung der zurzeit gültigen Gebührensätze der "Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover" zu beschließen (Anlage 2). Die Gebührenänderung soll zum 01.09.2016 01.01.2017 erfolgen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

In den Obdachlosenunterkünften werden sowohl Frauen als auch Männer untergebracht. Gebühren werden gleichermaßen für Familien, alleinstehenden Frauen und alleinstehende Männer erhoben.

Aspekte behinderter Menschen:
Für obdachlose Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, stehen in der Unterkunft Wörthstraße 10 behindertengerechte Zimmer mit speziellen sanitären Anlagen zur Verfügung.








Kostentabelle


Da eine Prognose für die Jahre 2016 bis 2018 erstellt wird, wird in diesem Fall mit einer gesonderten Tabelle gearbeitet.
Prognostizierte finanzielle Auswirkungen in den Jahren 2016 bis 2018


Produkt 31505

Prognose

Aufwandsart
2016 bis 2018
Mittelwert

Pers. u. Sachaufwand
OE 61
€ 2.102.776
*1
Aufw. f. Sach- und Dienstleistungen
€ 2.570.060
*2
Sonstige ordentl. Aufwendungen
€ 2.803.701

Abschreibungen
€ 311.522

Summe der Kosten
€ 7.788.059
Gebührenerlöse *3
1.742.424
Unterdeckung
€ - 6.045.635
Kostendeckungsgrad
22,00 %

zu *1:
Hier sind diverse Aufwandsarten betroffen, von der baulichen Unterhaltung, Miete und Pachten bis hin zu Grundbesitzabgaben.

zu * 2:
In diesen Aufwendungen sind u. a. die Kosten der Betreiberverträge enthalten.

zu * 3:
Das Soll für die Gebührenerlöse wurde nach der voraussichtlichen Auslastung der Unterkünfte errechnet, die Auslastung liegt bei durchschnittlich 100 %.















Selbstverständlich sind dabei Abweichungen möglich, z. B. durch Mindereinnahmen bei den Gebührenerlösen wegen Nichtzahlung der Unterkunftsgebühr einzelner Bewohner oder durch eine geringere als die prognostizierte Auslastung der Unterkünfte.

Begründung des Antrages

Für die Unterbringung von obdachlosen Personen in der Landeshauptstadt Hannover stehen der Verwaltung derzeit insgesamt 9 Wohnheime (Gemeinschaftsunterkünfte) mit 550 Bettplätzen zur Verfügung. Die Unterbringung von Männern und Frauen erfolgt getrennt. Lediglich die Unterkünfte Burgweg 5 und 13 sowie die Alte Peiner Heerstr. 2 sind für Paare und Familien vorgesehen.

Außerdem gibt es 5 Unterkunftsgebiete, in denen 150 Wohnungen in unterschiedlichster Größe für Familien zur Verfügung stehen. Zusätzlich sind im Stadtgebiet verteilt weitere 21 Wohnungen angemietet, die ebenfalls zur Unterbringung von obdachlosen Personen genutzt werden.

Zu 1.
Für die Nutzung der Unterkünfte erhebt die Stadt Gebühren, welche regelmäßig anhand einer Kalkulation zu überprüfen sind.

Mit der beigefügten Kalkulation wird die nach den Erfordernissen des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes zu erstellende Gebührenkalkulation vorgelegt. Die Vorlage einer Kalkulation ist erforderlich, da der bisherige Kalkulationszeitraum abgelaufen ist. In der Kalkulation sind sämtliche Kosten enthalten, die bei der Unterbringung von obdachlosen Personen anfallen.

Dazu gehören die Personalkosten, wobei hier sowohl die anteiligen Kosten für die Mitarbeiter/innen des Sachgebietes Unterbringung berücksichtigt sind, als auch Anteile der Bereichs- und Fachbereichsleitung. Weiterhin gibt es den großen Bereich der Sachkosten. Die größte Position nimmt hier die bauliche Unterhaltung der städtischen Gebäude ein. Weiterhin fallen Mieten und Pachten an, da sich nicht alle Unterkünfte im Eigentum der Landeshauptstadt Hannover befinden, sowie kalkulatorische Kosten, gemeint sind überwiegend Abschreibungen.

Ebenfalls sind die Kosten für die Betreuung, welche in den Wohnheimen zum überwiegenden Teil von Firmen, die einen Vertrag mit der Stadt geschlossen haben, geleistet wird, zu berücksichtigen.
Die Gebührensatzung selbst ist mit der Drucksache-Nr. 740/ 96 „Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte in der Landeshauptstadt Hannover“ am 22.08.1996 einstimmig beschlossen und am 09.06.2005 zuletzt geändert worden.

Wie bei den vorhergehenden Kalkulationen wurde grundsätzlich bei allen Gebührensätzen die Divisionskalkulation angewandt, d. h., dass die zu erwartenden Gesamtkosten durch die vorgehaltene Menge an m² oder Plätzen in Abhängigkeit von der prognostizierten Auslastung durch die Anzahl der Monate bzw. Tage eines Jahres geteilt wurden.

Bei den Fallkosten wurde pro Jahr eine durchschnittliche Erhöhung um 2 % in die Basisbeträge mit eingearbeitet.

Der prognostizierte Kostendeckungsgrad für den Kalkulationszeitraum 2016 /2018 liegt bei 22 %.
Der prognostizierte Kostendeckungsgrad für den vorangegangenen Zeitraum 2014/2015 betrug 24,97%.

Trotz der erfolgreichen Bemühungen, die Kosten zu senken, ist weiterhin eine Unterdeckung vorhanden, die nicht abgefangen werden kann. Dies hängt damit zusammen, dass bei der Unterbringung wohnungsloser Personen neben der Zurverfügungstellung von Wohnraum und dessen Verwaltung auch eine soziale Betreuung der Obdachlosen in Gemeinschaftsunterkünften stattfindet.

Der qualifizierte Betrieb der Obdachloseneinrichtungen erfordert umfangreiche Personal- und Sachkosten. Eine vollständige Umlage dieser Kosten würde zu einer Gebühr je m² und Monat bzw. je Bett und Nacht führen, die in ihrer Höhe nicht zu erzielen ist und die deutlich über den Mietpreisen auf dem freien Wohnungsmarkt liegt. Daher ist eine kostendeckende Gebühr nicht zu erzielen.

Zu 2.
Durch den vermehrten Zuzug von Familien aus Osteuropa ist die Verwaltung gezwungen, auch Familien in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen und nicht - wie bisher – ausschließlich in Wohnungen. Bei der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften wird pro Bettplatz und nicht pro Quadratmeter abgerechnet. Um an dieser Stelle kinderreiche Familien nicht zu sehr zu belasten, aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 19.06.2014, Drucksache Nr. 0751/2014, wird für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren eine ermäßigte Gebühr eingeführt. Die übrigen Gebührensätze bleiben unverändert.

Die Gebühren sollen wie folgt geändert werden:

Art der Unterkunft
alt
neu
Wohnung ohne Heizung in €/qm/mtl.
3,60
3,60
Wohnung mit Heizung in €/qm/mtl.
4,95
4,95
Wohnung mit Heizkostenpauschale in €/qm/mtl.
5,70
5,70
Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (feste Gebäude) in €/Bett/Nacht
5,30
5,30
Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften (Mobilheime) in €/Bett/Nacht
3,55
3,55
Unterbringung von Personen unter 18 Jahren in Gemeinschaftsunterkünften (feste Gebäude) in €/Bett/Nacht
5,30
2,65
Unterbringung von Personen unter 18 Jahren in Gemeinschaftsunterkünften (Mobilheime) in €/Bett/Nacht
3,55
1,78
61.44 
Hannover / 01.08.2016