Drucksache Nr. 1508/2004:
Überplanmäßige Ausgabe gemäß § 89 Abs. 1 NGO für Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz

Inhalt der Drucksache:

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1508/2004
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Überplanmäßige Ausgabe gemäß § 89 Abs. 1 NGO für Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz

Antrag,

einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 20,0 Mio. € für das Haushaltsjahr 2004 im Budget des Fachbereiches Senioren 357002 – Leistungen nach dem GSiG und LAG zuzustimmen.

Deckung:

Die Mehrausgaben werden gedeckt durch Mehreinnahmen in gleicher Höhe durch die Erstattung der Region Hannover.

Begründung des Antrages

Ab 1. Januar 2003 ist die bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (GSiG) in Kraft getreten. Die Region Hannover ist Trägerin der Grundsicherung und die Stadt Hannover ist im Rahmen der Heranziehung für die Bearbeitung und Auszahlung zuständig. Die Kosten werden von der Region Hannover erstattet.
In der Zeit bis zum 31.12.2003 wurden insgesamt 15.293 Anträge im Sachgebiet Grundsicherung der Stadt Hannover gestellt, wobei sich mehr als 12.000 Antragsteller eine rückwirkende Leistungsgewährung ab dem 01.01.2003 sicherten. 6.078 Fälle wurden in 2003 abgearbeitet. Die noch nicht bearbeiteten Anträge sollen bis zum 30.09.2004 durch Einsatz von diversen Sonderarbeitsgruppen abgearbeitet werden.

Da die Zahlungspflicht auch rückwirkend ab 01.01.2003 besteht und die Anzahl der laufenden Fälle höher ist als ursprünglich kalkuliert, wird der in 2004 veranschlagte Haushaltsansatz nicht auskömmlich sein.
Auf Basis der vorliegenden Zahlen wird für 2004 mit ca. 8.000 - 9.000 lfd. Fällen und Durchschnittskosten von 3.100 € jährlich kalkuliert. Hinzu kommen die noch abzuarbeitenden Fälle aus 2003, sodass z.Z. mit einem Ausgabevolumen von ca. 40,6 Mio. € in 2004 gerechnet wird.

Mittel stehen zur Umschichtung im Budget des Fachbereiches nicht zur Verfügung.


Die überplanmäßigen Mittel werden bei folgenden Ausgabehaushaltsstellen benötigt:
1.4830.781000.7 – Für über 65Jährige ausserh. v. Einricht. 10.400.000 €
1.4830.781100.3 – Für unter 65Jährige ausserh. v. Einricht. 6.600.000 €
1.4830.782000.2 – Für über 65Jährige in Einrichtungen 1.800.000 €
1.4830.782100.9 – Für unter 65Jährige in Einrichtungen 1.200.000 €

Die Mehreinnahmen von der Region Hannover gehen nach der Abrechnung als Erstattung bei der Haushaltsstelle 1.4830.162000.1 ein.


Die zusätzlichen Ausgaben sind unvorhergesehen, weil die Entwicklung der Antragseingänge und die Antragsbearbeitung zum Zeitpunkt der Haushaltsplanaufstellung nicht absehbar war.

Sie sind unabweisbar, da auf die Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz ein Rechtsanspruch besteht.

Kostentabelle

Es entstehen die genannten finanziellen Auswirkungen.

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Hannover / 24.06.2004