Drucksache Nr. 1506/2015:
Stadtbahnstrecke A-West
- Ausbau der Strecke in der Badenstedter Straße

Informationen:

Inhalt der Drucksache:

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1506/2015
6
 
BITTE AUFBEWAHREN - wird nicht noch einmal versandt

Stadtbahnstrecke A-West
- Ausbau der Strecke in der Badenstedter Straße

Antrag,


dass die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover GmbH (infra) die Stadtbahnstrecke in der Badenstedter Straße im Abschnitt zwischen den Haltestellen Körtingsdorfer Weg und Am Soltekampe gemäß den als Anlagen 1 bis 6 beigefügten Planunterlagen ausbaut.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und die behindertengerechte Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen, da die Stadt nicht Maßnahmenträger ist.

Begründung des Antrages


1. Ausgangssituation

Heute verläuft die Stadtbahnstrecke A-West mit der Linie 9 zwischen den Haltestellen Körtingsdorfer Weg und Am Soltekampe auf vom Individualverkehr überfahrbaren Gleisen in Mittellage der Badenstedter Straße. Der Straßenraum ist hier relativ ungeordnet. Östlich verschwenkt die Stadtbahntrasse in südliche Seitenlage auf einen besonderen Bahnkörper. Im westlichen Bereich des betroffenen Streckenabschnitts besteht ein Engpass durch die Brücke für die Überführung der Güterumgehungsbahn.



Im aktuellen Nahverkehrsplan (NVP) der Region Hannover ist ein Ausbau der Stadtbahnstrecke in der Badenstedter Straße enthalten. Am 21.06.2011 hat der Regionsausschuss den Planungsbeginn für den Ausbau zwischen den Haltestellen Körtingsdorfer Weg und Am Soltekampe beschlossen.

Für dieses als „Badenstedter Straße, Abschnitt II“ bezeichnete rund 500 m lange Ausbauvorhaben hat die infra verschiedene Varianten für die Anordnung des besonderen Bahnkörpers (Mittellage oder Seitenlage) sowie mit und ohne Aufweitung der Güterumgehungsbahnbrücke entwickelt. Ziel der Planung ist es, die hier an Werktagen mit ca. 11.200 Fahrgästen tagsüber im 10-Minuten-Takt verkehrende Stadtbahnlinie 9 (Empelde – Fasanenkrug) störungsfrei und unabhängig vom Individualverkehr zu führen und dabei zu beschleunigen. Die Untersuchung hat ergeben, dass eine Fortsetzung des besonderen Bahnkörpers in südlicher Seitenlage der Badenstedter Straße die sinnvollste Lösung ist.

Das von der infra mit der Planung des Vorhabens beauftragte Büro TransTecBau hat zwischenzeitlich eine Entwurfsplanung erstellt, auf deren Basis die infra den Antrag zur Einleitung der Planfeststellungsverfahren stellen wird.


2. Beschreibung der Maßnahme

Anstelle des heutigen Verschwenkens in Höhe der Einmündung Bartweg soll die Stadtbahntrasse zukünftig westlich der Haltestelle Körtingsdorfer Weg, deren Hochbahnsteige um ca. 10 m auf 70 m verlängert werden, geradlinig in südlicher Seitenlage weiterverlaufen. Der neue ca. 7,80 m breite besondere Bahnkörper wird mit Rasengleisen ausgeführt. Nördlich angrenzend entsteht eine neue 6,50 m breite Fahrbahn der Badenstedter Straße mit jeweils einer Fahrspur je Richtung. In den Knotenpunkten mit Bartweg und Petermannstraße werden zusätzliche Linksabbiegespuren und Signalanlagen eingerichtet. Die nördlichen Seitenanlagen werden mit Gehweg (2,30 bis 4,00 m Breite) und separat geführten Radweg (2,00 m Breite) ausgebildet. Die südliche Seitenanlage zwischen Körtingsdorfer Weg und östlich der Brücke der Güterumgehungsbahn erhält eine Breite von 3,85 bis 4,64 m. Sie dient als kombinierter Geh- und Radweg und im Abschnitt Körtingsdorfer Weg bis Petermannstraße auch als Zufahrt zu den angrenzenden Grundstücken und den öffentlichen Stellplätzen. Das Radfahren wird auch zukünftig in der nördlichen wie auch südlichen Seitenanlage in beiden Richtungen zugelassen. (Anlagen 2 bis 4).

Entlang der Badenstedter Straße werden zur Gliederung des Straßenraumes und stadtgestalterischen Aufwertung in den Abschnitten, in denen ausreichende Breiten zur Verfügung stehen, beidseitig Baumreihen gepflanzt. Zwischen den neuen Baumstandorten werden Stellplätze für Kraftfahrzeuge angeordnet.

Vor dem Brückenbauwerk der Güterumgehungsbahn werden die Stadtbahngleise wieder in ihre alte Lage in der Mitte der Badenstedter Straße geführt. Abstimmungsgespräche mit der Deutschen Bahn AG (DB) sowie den Städtischen Häfen haben ergeben, dass die zunächst für Mitte dieses Jahrzehnts vorgesehene Brückenerneuerung um mindestens zehn Jahre verschoben wurde und sich so ein gemeinsames Projekt zum Neubau der Brücke (Erneuerung und Querschnittsvergrößerung) ausschließt. Eine Brückenaufweitung allein aus Stadtbahnmitteln hat die Region aus finanziellen Gründen verworfen. Sofern die DB in den zwanziger Jahren eine Erneuerung des Brückenbauwerkes in Erwägung zieht, so wird die Region einen Streckenausbau im Bereich der Brücke erneut prüfen.



Das vorhandene Brückenbauwerk mit 2 Stützenreihen lässt eine Neuaufteilung des Querschnitts nicht zu. Für die gemeinsamen Geh- und Radwege stehen zwischen den Widerlagern und den Stützen nur Breiten von 2,70 m zur Verfügung (Anlage 6). Unmittelbar östlich der Brücke kommt es auf der Nordseite zu einer punktuellen Einengung auf 2,50 m. Eine Verbesserung der Situation für Fußgänger und Radfahrer ist nur mit einem Neubau der Eisenbahnüberführung möglich.

Die Gleisanlagen westlich der Güterumgehungsbahn im Bereich des Knotenpunktes Badenstedter Straße / Am Soltekampe / Carlo-Schmid-Allee müssen grunderneuert und aufgeweitet werden. Dieses ist nicht Bestandteil des beschriebenen Ausbauvorhabens, wird aber von der infra im Rahmen ihres Wirtschaftsplans zeitgleich durchgeführt.


3. Kosten und Finanzierung

Für den zweiten Ausbauabschnitt der Stadtbahnstrecke A-West in der Badenstedter Straße wird die infra bei der Landesnahverkehrsgesellschaft (LNVG) einen Finanzierungsantrag zur Förderung nach dem Entflechtungsgesetz stellen. Danach sollen 75 % der zuwendungsfähigen Kosten vom Land getragen werden. Die verbleibenden 25 % der zuwendungsfähigen sowie 100 % der nicht zuwendungsfähigen Kosten (größtenteils Planungskosten) stellen den Finanzierungsanteil der Region Hannover dar.

Die Gesamtkosten für dieses Ausbauvorhaben betragen gemäß Kostenstand der infra von August 2013 insgesamt rund 6,1 Mio. €. Davon sind voraussichtlich ca. 2,7 Mio. € von der Region zu tragen.

4. Weiteres Verfahren, Realisierung

Der Regionsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2013 den Beschluss über die Einleitung der Planfeststellung gefasst. Die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover (infra) als Bauherr hat die TransTecBau mit der Planung und der Umsetzung beauftragt.

Die Planfeststellung soll noch im ersten Halbjahr 2015 beantragt werden. Anschließend erfolgt die öffentliche Auslegung der Pläne. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann im Rahmen des Verfahrens seine Einwände vorbringen. Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wird in ihrer Funktion als Planfeststellungsbehörde ggf. eine Anhörung durchführen und im Planfeststellungsbeschluss über die Einwände entscheiden. Sollten sich im Verfahren grundlegende Änderungen ergeben, werden die politischen Gremien erneut beteiligt.

Vor dem eigentlichen Streckenausbau ist ab Anfang 2016 umfangreicher Leitungsbau erforderlich. Besonders zu erwähnen ist die Verlegung einer Gasleitung DN 600 der Stadtwerke. Dies ist nur unter eingleisigem Stadtbahnbetrieb und Einrichtung einer Einbahnstraße stadtauswärts möglich.

Unabhängig von der Stadtbahnmaßnahme erneuert die Deutsche Bahn AG die Brücke der Güterumgehungsbahn über die Davenstedter Straße. Beide Baumaßnahmen werden untereinander abgestimmt.

Der eigentliche Strecken- und Straßenausbau soll sich daran anschließen und bis Ende 2017 abgeschlossen sein.




5. Anlagen

Anlage 1: Übersichtsplan A-West, Streckenausbau Badenstedter Straße
Anlage 2: Lageplan Ost
Anlage 3: Lageplan Mitte
Anlage 4: Lageplan West
Anlage 5: Querschnitt 1
Anlage 6: Querschnitt 2
66.1 
Hannover / 24.06.2015