Drucksache Nr. 1505/2017 E1:
Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödekerstraße

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Mitte
  • Stadtbezirksrat Vahrenwald-List

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
An den Stadtbezirksrat Mitte (zur Kenntnis)
An den Stadtbezirksrat Vahrenwald-List (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Ergänzung
1505/2017 E1
4
 

Ausbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödekerstraße

Antrag,

dem Änderungsantrag 15-1774/2017 N1 (Anlage 1) aus dem Stadtbezirksrat Mitte zu folgen.

dem Änderungsantrag 15-1869/2017 (Anlage 2) aus dem Stadtbezirksrat Vahrenwald-List in den Punkten 1, 2, 3, 5, zu folgen, in den Punkten 6 und 7 teilweise zu folgen, und in dem Punkt 4 nicht zu folgen.

dem Änderungsantrag 15-2062/2017 (Anlage 3) aus dem Stadtbezirksrat Mitte in den Punkten 1, 2, 5, zu folgen, in den Punkten 3, 6, 7 teilweise zu folgen, und in den Punkten 4 und 8 nicht zu folgen.

dem Änderungsantrag 15-1870/2017 (Anlage 4) aus dem Stadtbezirksrat Vahrenwald-List teilweise zu folgen.



- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gem. § 76 Abs. 2 NKom VG

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der Ursprungsplanung beachtet.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.





Begründung:

Änderungsantrag aus dem Stadtbezirk Mitte (15-1774/2017 N1, Anlage 1)
Antrag: Die Verwaltung soll überprüfen, ob die Lichtsignalanlage am Wedekindplatz zum Übergang über die Wedekindstraße als Dunkel-Dunkel-Ampel (Schlafampel) ausgeführt werden kann und bei positiven Ergebnis umsetzen. Die erstmalige Einführung dieses Ampeltyps soll intensiv durch Medienarbeit vorbereitet werden und mit einer Begleituntersuchung evaluiert werden.

Stellungnahme: Die Einrichtung einer sogenannten „Schlafampel“ (fachlich korrekte Bezeichnung „Fußgängerschutzanlage mit Grundstellung DUNKEL für Fußgänger und Kfz“) wird seitens der Verwaltung befürwortet. Die Lichtsignalanlage erhält als Ausgangslage die Signalfarbe DUNKEL für alle Verkehrsteilnehmer. Aufgrund der Dunkelstellung für alle Verkehrsteilnehmer kann an dieser Stelle verkehrsrechtlich regelkonform auch ohne Lichtsignalschutz die Wedekindstraße gequert werden.
Der signalisierte Querungsbedarf muss mittels Taster angefordert werden. Dem Fußgänger werden die Signalphasen DUNKEL-Rot-Grün-Rot-DUNKEL angezeigt.
Die Grundstellung DUNKEL für alle Verkehrsteilnehmer ist eine Pilotanlage in Hannover und wird daher wissenschaftlich mit Untersuchungen der Vorher- und Nachher-Situation begleitet. Aufkleber an den Signalpfosten sollen Hinweise für die richtige Nutzung von Fußgängern vermitteln.
Da es sich um eine im Stadtgebiet von Hannover (noch) unübliche Verkehrssituation handelt, wird zur Sicherstellung der Verkehrssicherheitsbelange zusätzlich eine begleitende Medienarbeit sowie eine Verkehrssicherheitsuntersuchung durchgeführt.

Änderungsantrag aus dem Stadtbezirk Vahrenwald-List (15-1869/2017, Anlage 2)
Antrag: Der Verwaltungsvorschlag wird wie folgt erweitert bzw. modifiziert:
1. Die Verwaltung nutzt alle Möglichkeiten, um die zulässige Geschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt zwischen Lister Meile und Bödekerstraße auf 30 km/h zu beschränken. Dazu stellt sie einen Antrag auf Aufnahme des Streckenabschnitts in das Modellprojekt Tempo 30 des Landes Niedersachsen. Sollten dem Antrag nicht gefolgt werden, werden an der Wedekindstraße Lärm- und Emissionsmessungen durchgeführt, um im Rahmen des Luftreinhalteplans oder des Lärmaktionsplans eine Handhabe zur Einsetzung von Tempo 30 km/h zu erhalten.

Stellungnahme zu 1: Die baulich angrenzenden Nutzungen ermöglichen gemäß der Straßenverkehrsordnung derzeit keine Abschnittsbildung mit Tempo 30. Die Kriterien zur Aufnahme in das Modellprojekt Tempo 30 des Landes Niedersachsen sind noch nicht konkretisiert. Sobald die Festlegung erfolgt ist und die Wedekindstraße die Kriterien erfüllt, wird die Verwaltung einen entsprechenden Antrag stellen.
Parallel werden die Emissionswerte im Hinblick auf eine möglicherweise erforderliche Temporeduktion überprüft.

2. Die Verwaltung ermittelt eine für die zukünftige Bedeutung des Radverkehrs gemäße Anzahl von Fahrradbügeln, mindestens aber 12 Bügel mit 24 Abstellplätzen, und integriert diese in den öffentlichen Straßenraum.

Stellungnahme zu 2: Eine ausreichende Anzahl Fahrradbügel wird ermittelt und realisiert.

3. Der Überweg auf Höhe des Wedekindplatzes wird gegenüber dem vorgelegten Verwaltungsentwurf wie folgt modifiziert:
Die Breite des Überwegs wird auf ca. 15 m erhöht.



Stellungnahme zu 3a: Die Breite des Überweges wird auf bis zu 15 m erhöht. Dadurch werden 2 zusätzliche Lichtsignalmasten sowie die zugehörigen Lichtsignalgeber benötigt.

b. Als weiteres Pilotprojekt wird an dieser Stelle eine sogenannte Schlafampel installiert, die von Zufußgehenden und Radfahrenden bei Bedarf eingeschaltet werden kann.

Stellungnahme zu 3b: siehe Begründung zum Änderungsantrag Stadtbezirk Mitte (15-1774/2017 N1)

4. Die Ausbaustrecke wird um den Abschnitt Bödekerstraße – Hohenzollernstraße bei gleicher Gestaltung ergänzt.

Stellungnahme zu 4: Gegenwärtig ist der vorhandene Bauzustand des Streckenabschnitts Bödekerstraße – Hohenzollernstraße nicht erneuerungsbedürftig. Die Radverkehrsführung findet in diesem Abschnitt bereits auf der Fahrbahn statt, so dass hier kein Bruch des geplanten Ausbaustandards zu verzeichnen ist.

5. Der gesamte Abschnitt wird zukunftsorientiert so vorbereitet, dass bei einer Zunahme der Elektromobilität zeitnah Ladeinfrastruktur ergänzt werden kann.

Stellungnahme zu 5: Welche Form der Ladeinfrastruktur sich zukünftig durchsetzt (Ladesäulen am Fahrbahnrand, in Kombination mit Straßenleuchten, Unterflurschächte, Induktionsladung über ein Stromkabel unterhalb der Fahrbahndecke oder Wechselakkusysteme) kann gegenwärtig nicht beantwortet werden. In den meisten Fällen werden Stromleitungen in unmittelbarer Nähe erforderlich sein. Die vorhandenen Stromleitungen sowie auch Leerrohre bieten nach dem heutigen Stand eine ausreichende Flexibilität, um auf die Anforderung der mobilen Zukunft reagieren zu können. Die Nachrüstung der Wedekindstraße mit einer Ladeinfrastruktur an geeigneter und nachgefragter Stelle wird demnach möglich sein.

6. Im Straßenverlauf wird ein Platz für CarSharing vorgesehen.

Stellungnahme zu 6: Falls der Bedarf seitens eines Betreibers angemeldet wird, kann ein einzelner Stellplatz zusätzlich beschildert und damit für Car-Sharing reserviert werden.

7. Die Verschwenkung des Radweges an der Bödekerstraße am Abzweig Wedekindstraße erhöht die Gefahr, dass Radfahrende vom abbiegenden Straßenverkehr nicht gesehen werden. Der Radweg wird stattdessen gradlinig nahe an der Fahrbahn geführt. Die geradeausführenden und abbiegenden Radverkehrsspuren werden rot eingefärbt.

Stellungnahme zu 7: Der Radweg entlang der Westseite der Bödekerstraße wird vor der Kreuzung Wedekindstraße an den Fahrbahnrand der Bödekerstraße verschwenkt, damit der parallel geführte Kraftfahrzeugverkehr den Radfahrer frühzeitig wahrnimmt.
Vor der Lichtsignalanlage wird der Radfahrer mittels Rampe auf die Fahrbahn geführt, so dass auch für den Radfahrer die Lichtsignalanlage des Kraftfahrzugverkehrs gilt. Rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge müssen den vorfahrtberechtigten geradeaus fahrenden Radfahrer berücksichtigen.
Eine Roteinfärbung der Radfahrerfurten kann für den rechtsabbiegenden Radverkehr von der Bödekerstraße in die Wedekindstraße umgesetzt werden.





Änderungsantrag aus dem Stadtbezirk Mitte (15-2062/2017, Anlage 3)
Antrag
Der Verwaltungsvorschlag wird wie folgt erweitert bzw. modifiziert.
1. Die Verwaltung nutzt alle Möglichkeiten, um die zulässige Geschwindigkeit auf dem Streckenabschnitt zwischen Lister Meile und Bödekerstraße auf 30 km/h zu beschränken. Dazu stellt sie einen Antrag auf Aufnahme des Streckenabschnitts in das Modellprojekt Tempo 30 des Landes Niedersachsen. Sollten dem Antrag nicht gefolgt werden, werden an der Wedekindstraße Lärm- und Emissionsmessungen durchgeführt, um im Rahmen des Luftreinhalteplans oder des Lärmaktionsplans eine Handhabe zur Einsetzung von Tempo 30 km/h zu erhalten.

Stellungnahme zu 1: siehe Begründung zum Änderungsantrag Stadtbezirk Vahrenwald-List (15-1869/2017), zu 1.

2. Die Verwaltung ermittelt eine für den derzeitigen Bedarf und die zukünftige Bedeutung des Radverkehrs gemäße Anzahl von Fahrradbügeln, und integriert diese in den öffentlichen Parkraum. Aus unserer derzeitigen Erfahrung und Beobachtung heraus beantragen wir mindestens aber 12 Bügel mit 24 Abstellplätzen. 24 Fahrradparkplätze finden auf 3 Autostellflächen Platz.

Stellungnahme zu 2: siehe Begründung zum Änderungsantrag Stadtbezirk Vahrenwald-List (15-1869/2017), zu 2.

3. Der Überweg auf Höhe des Wedekindplatzes wird gegenüber dem vorgelegten Verwaltungsentwurf wie folgt modifiziert:
a. Die Breite des Überwegs wird auf ca. 15 m erhöht.
b. Als weiteres Pilotprojekt wird an dieser Stelle eine sogenannte Schlafampel installiert, die von Zufußgehenden und Radfahrenden bei Bedarf eingeschaltet werden kann.

Stellungnahme zu 3a u. 3b: siehe Begründung zum Änderungsantrag Stadtbezirk Vahrenwald-List (15-1869/2017), zu 3a und 3b.

c. Die „Beibehaltung“ der Verkehrsinsel oder die dauerhafte Installation eines Blitzers zur
Vermeidung von Geschwindigkeitsüberschreitungen wird geprüft.

Stellungnahme zu 3c: Die Beibehaltung der Verkehrsinsel ist nicht sinnvoll. Fußgänger queren zukünftig in einem Zuge die Fahrbahn. Geschwindigkeitsmessungen haben bereits heute ergeben, dass tagsüber die Geschwindigkeit von 85% des Verkehrs unterhalb von 40 km/h liegt. Ein Blitzer ist daher nicht erforderlich.

4. Die Ausbaustrecke wird um den Abschnitt Bödekerstraße – Hohenzollernstraße bei gleicher Gestaltung ergänzt. Somit kann auch die Kreuzung ganzheitlich und das Verkehrskonzept mit einbezogen werden.

Stellungnahme zu 4: siehe Begründung zum Änderungsantrag Stadtbezirk Vahrenwald-List (15-1869/2017), zu 4.

5. Der gesamte Abschnitt wird zukunftsorientiert so vorbereitet, dass bei einer Zunahme der Elektromobilität zeitnah Ladeinfrastruktur ergänzt werden kann.

Stellungnahme zu 5: siehe Begründung zum Änderungsantrag Stadtbezirk Vahrenwald-List (15-1869/2017), zu 5.


6. Im Straßenverlauf wird mindestens ein Platz für CarSharing vorgesehen. Das weitere Umfeld des Wedekindplatzes mit kreuzenden Straßenverläufen soll auf weitere Stellplatzmöglichkeiten und Bedarfe geprüft werden.

Stellungnahme zu 6: siehe Begründung zum Änderungsantrag Stadtbezirk Vahrenwald-List (15-1869/2017), zu 6.

7. Die Verschwenkung des Radweges an der Bödekerstraße am Abzweig Wedekindstraße erhöht die Gefahr, dass Radfahrende vom abbiegenden Straßenverkehr nicht gesehen werden. Der Radweg wird stattdessen gradlinig nahe an der Fahrbahn geführt. Die geradeausführenden und abbiegenden Radverkehrsspuren werden durchgängig rot eingefärbt und dürfen im Kreuzungsbereich nicht überfahren werden.

Stellungnahme zu 7: siehe Begründung zum Änderungsantrag Stadtbezirk Vahrenwald-List (15-1869/2017), zu 7.

8. Der Radstreifen Richtung Bödekerstraße verjüngt sich nach der Parkzone hin zur Ampel. Hier soll die weiße Abmarkierung keine gestrichelte sondern eine durchgezogene Linie sein.

Stellungnahme zu 8: Eine gestrichelte Schmalstrich-Markierung wie geplant kennzeichnet einen Schutzstreifen. Im Bedarfsfall ist die Mitbenutzung durch breitere Fahrzeuge erlaubt. In der vorliegenden Planung ermöglicht dies das zweispurige Aufstellen des Kraftfahrzeugverkehrs.
Eine durchgezogene Linie hätte eine einspurige Aufstellung zur Folge. Damit verbunden wäre eine zusätzliche Signalphase für die westliche Wedekindstraße während der alle anderen Verkehrsbeziehungen zu verbieten wären. Die Leistungsfähigkeit des Gesamtknotens wäre somit nicht mehr zu gewährleisten.


Änderungsantrag aus dem Stadtbezirk Vahrenwald-List (15-1870/2017, Anlage 4)

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die begonnene Planung für eine Umgestaltung des Wedekindplatzes auf Basis der Ergebnisse der BürgerInnenbeteiligung vom 07.02.2017 in der Ricarda-Huch-Schule fortzusetzen und einen modifizierten Entwurf in zwei Alternativen vorzulegen. Dabei soll insbesondere aufgezeigt werden, welche gestalterischen Möglichkeiten bei einem Erhalt der Bäume gegeben sind.

2. Im Rahmen eines weiteren Öffentlichkeitstermins bzw. weiterer Termine werden die modifizierten Pläne erneut vorgestellt und diskutiert. Im Ergebnis wird eine Beschlussfassung angestrebt. Dabei werden die Pläne den Bezirksräten, den bisher beteiligten AnwohnerInnen sowie der Öffentlichkeit rechtzeitig vor den Terminen zugänglich gemacht.

Stellungnahme zu 1 und 2: Im Ergebnis der kontroversen Diskussion zu einer möglichen Umgestaltung des Wedekindplatzes wurde im Frühjahr 2017 unter Einbeziehung der Vertreterinnen und Vertreter aus den beteiligten Stadtbezirksräten und der Interessengemeinschaft „Wedekindplatz“ festgelegt, dass die Planungen derzeit nicht fortgeführt werden.
In erster Priorität wird nunmehr der Ausbau der stark sanierungsbedürftigen Wedekindstraße vorangetrieben. Nach dem erfolgten Ausbau könnten auch die Planungen für den Wedekindplatz unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger fortgeführt werden, sofern wiederum die Finanzierung für einen Platzumbau sichergestellt wäre.
66.22 
Hannover / 11.09.2017