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1. dem Umbau der Wedekindstraße zwischen Lister Meile und Bödekerstraße, wie in Anlage 1 dargestellt, mit Gesamtkosten i.H.v. 1.550.000 € sowie dem Baubeginn und der Mittelfreigabe zuzustimmen.
- Anhörungsrecht des Stadtbezirksrates gem. § 94 (1) Nr.1+4 i.V. mit § 10 Abs. 1+4 der Hauptsatzung
- Entscheidungsrecht des Verwaltungsausschusses gem. § 76 Abs. 2 NKom VG
2. die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung zur Kenntnis zu nehmen.
Finanzielle Auswirkungen
Finanzhaushalt
Investitionsmaßnahme 54101075
Bezeichnung Gemeindestraße / Wedekindstraße
Die Finanzierung der Baumaßnahme wird in 2018/2019 durch die Inanspruchnahme der gegenseitigen Deckungsfähigkeit im Teilfinanzhaushalt OE 66 sichergestellt. Dies gilt auch für die Verpflichtungsermächtigung 2018 z. L. 2019.
Genderspezifische Aspekte und Belange wurden bei der geplanten Maßnahme beachtet. Im Rahmen der Planung der Maßnahme wurden Fragen der sozialen Sicherheit (Beleuchtung) und der behindertengerechten Gestaltung geprüft. Die Ergebnisse sind in die Planung eingeflossen.
Begründung des Antrages
1. Ausgangslage
Die Wedekindstraße im Abschnitt zwischen Lister Meile und Bödekerstraße ist Teil des städtischen Hauptverkehrsstraßennetzes und verbindet die Stadtteile List und Oststadt mit der Stadtmitte. Neben dem mehrgeschossigen Wohnen auf gesamter Länge dient der Abschnitt zwischen Lister Meile und Wedekindplatz auch als Geschäftsstraße.
Der überwiegende Verkehr auf diesem Abschnitt der Wedekindstraße ist als Durchgangsverkehr einzustufen. Die werktägliche Verkehrsmenge beträgt etwa 14.700 Fahrzeuge am Tag. Davon sind rund 5% dem Schwerverkehr zuzuordnen.
Die Oberflächenbefestigungen sowohl in der Fahrbahn wie auch in der Nebenanlage sind in einem schlechten baulichen Zustand. Das Erscheinungsbild insbesondere in der Nebenanlage ist eine Aneinanderreihung befestigter Kleinstflächen und Flickstellen mit vielen unebenen Übergängen. Der vorhandene Aufbau in der Straße wie auch in den Nebenanlagen entspricht nicht mehr den heute gültigen technischen Anforderungen an die Tragfähigkeit. Leitungsaufbrüche und Reparaturen wurden über Jahre immer nur punktuell durchgeführt.
Der Querschnitt gliedert sich in eine überbreite Fahrbahn mit einer Breite zwischen 10,60 m und 12,00 m. Neben dem Kraftverkehr in Fahrbahnmitte wird der Radverkehr teilweise auf der Fahrbahn, in den übrigen Bereichen aber auch auf für heutige Ansprüche zu schmalen Radwegen geführt. Darüber hinaus dient die Fahrbahn im Abschnitt zwischen Lister Meile und Wedekindplatz zum einseitigen Parken auf der Nordseite, im Abschnitt zwischen Wedekindplatz und Bödekerstraße zum beidseitigen Parken am Fahrbahnrand. Die Breite der Nebenanlagen ist mit teilweise nur 2,20 m sehr schmal im Verhältnis zur Fahrbahnbreite und entspricht nicht den typischen städtebaulichen Empfehlungen.
Die beiden bestehenden Bushaltestellen sind nicht barrierefrei und haben keinen Witterungsschutz. Straßenbäume sind in diesem Straßenabschnitt bisher nicht vorhanden.
Die Wedekindstraße durchquert etwa auf halber Strecke des Ausbaubereiches den Wedekindplatz. Da die Dringlichkeit zur Erneuerung der Wedekindstraße deutlich größer ist, und da die bisherigen Diskussionen zu einer möglichen Platzgestaltung auf einen deutlich längeren Planungsvorlauf schließen lassen, wird im Rahmen dieser Drucksache zunächst ausschließlich der Ausbau der Wedekindstraße vorgesehen.
2. Beschreibung des Vorhabens
Es ist vorgesehen, die Fahrbahnbreite auf 9,00 m zu verringern. Für den Kraftverkehr werden davon hauptsächlich nutzbar als Fahrbahnbreite 5,00 m zur Verfügung stehen. Für den Radverkehr entstehen erstmals durchgängig Schutzstreifen mit einer Breite von 2,00 m. Parkende Fahrzeuge werden zukünftig nicht mehr am Fahrbahnrand, sondern separat auf dem begleitenden Parkstreifen untergebracht. Die geplante Fahrbahnbreite ermöglicht einen Begegnungsverkehr zwischen LKW / PKW ohne gleichzeitige Mitbenutzung der Radverkehrsanlage. Lediglich beim Begegnungsfall LKW/LKW bzw. beim Begegnungsfall von und mit Bussen ist die erlaubte Mitnutzung des Schutzstreifens erforderlich. Ein ausreichender Sicherheitsabstand des Radverkehrs zu dem angrenzenden ruhenden Verkehr ist gewährleistet.
Um eine leichtere und gleichzeitig barrierefreie Querung der Fahrbahn an jeder Stelle zu ermöglichen, erhält der fahrbahnbegrenzende Bord nur eine Ansicht von 2-3 cm. Direkt angrenzend findet zukünftig im Seitenraum das Parken statt. Die Abgrenzung des Parkens zum Gehweg erfolgt höhengleich, zu erkennen sind die Parkstände aufgrund anderer Materialität und Farbe bei der Oberflächenbefestigung.
Als Gliederung zwischen den Parkständen sind erstmals 24 Bäume in diesem Straßenabschnitt geplant. Trotz der zusätzlichen Bäume erhöht sich die Stellplatzanzahl gegenüber der vorhandenen Anzahl, da zukünftig auf gesamter Strecklänge beidseitig geparkt werden kann.
Die beiden Bushaltestellen bleiben an den vorhandenen Stellen erhalten und werden barrierefrei ausgebaut und bekommen zusätzlich jeweils ein Witterungsschutzhäuschen.
Die vorhandene lichtsignalgeregelte Fußgängerfurt am Wedekindplatz bleibt in ihrer heutigen Lage erhalten, wird aber nicht mehr durch eine Mittelinsel unterbrochen. Die erforderliche Querungslänge kann dadurch erheblich verkürzt werden.
Die Beleuchtung oberhalb der Fahrbahnmitte sowie ihre zugehörige Befestigung an den angrenzenden Häuserfassaden bleibt bestehen. Lediglich eine Modernisierung auf LED-Technik wird durchgeführt.
Der Entwurf ist in Anlage 1 dargestellt.
3. UVP
Die geplante Baumaßnahme führt zu keiner Verschlechterung der bestehenden Umweltverhältnisse, da keine zusätzlichen Flächen versiegelt werden. Die erstmaligen Baumpflanzungen tragen dazu bei, das örtliche Mikroklima nachhaltig zu verbessern. Die Erneuerung der Straße trägt vielmehr dazu bei, die städtebauliche Qualität der Straße und der unmittelbaren Umgebung zu stärken.
Die Verkehrssicherheit sowie die Verkehrsqualität erhöhen sich für alle Verkehrsteilnehmer.
Negative Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes gehen von der Maßnahme nicht aus.
4. Bauzeit / Bauablauf
Vorbereitende Bauarbeiten, insbesondere Leitungsverlegungen und Schutzmaßnahmen an vorhandenen Ver- und Entsorgungsleitungen erfolgen noch in diesem Kalenderjahr. Im kommenden Herbst 2018 beginnt der Straßenausbau in Abhängigkeit der abgeschlossenen Leitungsbauarbeiten.