1. Ist der Verwaltung bekannt, dass es sich bei der SDAJ um eine linksextremistische bzw. linksextremistisch beeinflusste Gruppierung handelt, vor der im Verfassungsschutzbericht regelmäßig gewarnt wird? Wenn ja, warum wurde dies von der Verwaltung trotzdem toleriert?
2. Hält die Verwaltung es für richtig, das der Stadtschülerrat gemeinsam mit derartigen offensichtlich verfassungsfeindlichen Organisationen gemeinsame Veranstaltungen durchführt und dabei keine politische Neutralität bewahrt, obwohl er dazu laut § 81 NSchG verpflichtet ist? Wenn ja, warum?
3. Ist der Verwaltung bekannt, ob für die Organisation bzw. Durchführung dieser Veranstaltung finanzielle Mittel verwendet wurden, die dem Stadtschülerrat als städtische Beihilfe zur Verfügung stehen? Und wenn ja, in welcher Höhe?