Drucksache Nr. 1504/2009:
Straßenumbenennung im Stadtteil Südstadt
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult

Informationen:

Beratungsverlauf:

Nachrichtlich:

  • Stadtbezirksrat Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
In den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss
In den Verwaltungsausschuss
In die Ratsversammlung
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
 
1504/2009
2
 

Straßenumbenennung im Stadtteil Südstadt
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult

Antrag,


der Anregung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult (DS Nr. 15-0509/2009, s. Anlage 1) wird wie folgt entsprochen:

Die Nachtigalstraße wird umbenannt und zukünftig nach dem Volksmärchenforscher Johann Carl Christoph Nachtigal bezeichnet.


Übersichtskarte siehe Anlage 2

Berücksichtigung von Gender-Aspekten


Benennungen und Umbenennungen von Straßen, Wegen und Plätzen dienen insbesondere der Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit. Von der Umbenennung einer Straße sind vor allem die Anwohnerinnen und Anwohner dieser Straße betroffen. Hierbei werden alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben2.175,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben625,00 €
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt2.800,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-2.800,00 € 
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages


Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat in seiner Sitzung am 18.03.09 mit DS Nr. 15-0509/2009 einstimmig beschlossen die Nachtigalstraße umzuwidmen und nach dem Volksmärchenforscher Johann Christoph Nachtigal (1753 - 1819) zu benennen.

Bei der angeregten Umwidmung handelt es sich konkret um den Austausch des Namensgeber der Nachtigalstraße.

Die Nachtigalstraße wurde 1928 nach dem Afrikaforscher und Kolonialpolitiker Gustav Nachtigal (1834 – 1885) benannt. Gustav Nachtigal nahm ohne Zwang den Auftrag von Reichskanzler Bismarck an, Kolonien für das Deutsche Kaiserreich zu annektieren. Dieses geschah durch Diplomatie und nicht durch Gewalt.
(Quelle: www.kopfwelten.org)

Die Nachtigalstraße soll zukünftig nach dem Theologen, Philologen, Schriftsteller und Erzählforscher Johann Karl Christoph Nachtigal benannt werden. Geboren am 25.02.1753 in Halberstadt, verstorben am 21.06.1819 in Halberstadt, wurde er 1773 zunächst Lehrer am Gymnasium Stephaneum in Halberstadt und 1880 Direktor dieser Schule. Nachtigal veröffentlichte die erste deutsche Sagensammlung mit wissenschaftlichen Anspruch unter dem Titel "Volcks-Sagen. Nacherzählt von Otmar". Er erhielt 1808 die Ehrendoktorwürde der Theologischen Fakultät der Universität Halle.

Nach Auffassung der Verwaltung ist auch der Austausch eines Namensgebers einer Straße ohne Veränderung des Straßennamens einer Umbenennung gleichzustellen. Für diese Umbenennung ist somit ein Ratsbeschluss erforderlich. Diese Art der Umbenennung ist nach den Grundsätzen für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen jedoch nicht geregelt.

Mit der Änderung des Namensgebers einer Straße liegt kein Eingriff in die Rechte der betroffenen Anliegerinnen und Anlieger vor, da die persönliche Rechtstellung nicht zum Nachteil der Betroffenen verändert wird. Somit erhalten die betroffenen Anliegerinnen und Anlieger nach Ratsbeschluss nur ein Informationsschreiben über die Änderung des Namensgebers Ihrer Straße.
61.21 
Hannover / 07.07.2009