Drucksache Nr. 1503/2013 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Zahlungsmoral der Stadt Hanover
in der Ratssitzung am 22.08.2013, TOP 3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
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1503/2013 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage der Fraktion DIE HANNOVERANER zur Zahlungsmoral der Stadt Hanover
in der Ratssitzung am 22.08.2013, TOP 3.1.

Es ist eine bekannte Tatsache, dass mittelständische Firmen, die an Bauvorhaben der öffentlichen Hand als Auftragnehmer beteiligt sind, nicht selten Insolvenz anmelden müssen.
Die Gründe für eine derartige Insolvenz sind sicherlich vielschichtig. Einer der Gründe ist allerdings häufig die schlechte Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber. Dabei geht es nicht nur um die oftmals sehr verspäteten Zahlungen, sondern auch um die Einbehaltung von Teilbeträgen der Rechnungen wegen Beanstandungen der durchgeführten Arbeiten.

Wir fragen die Verwaltung:

1.
Bezahlt die Stadt Hannover die fälligen Rechnungen fristgerecht, oder gibt es Fälle, in denen mittelständische Betriebe jenseits des vereinbarten Zahlungsziels auf die Bezahlung warten müssen?
2.
Wie oft kommt es vor, dass Rechnungen durch die Stadt verspätet beglichen werden, und welches sind hierfür die Gründe?
3.
Wenn Teilbeträge von Rechnungen durch die Stadt einbehalten werden: Nach welchen Kriterien richtet sich die Höhe des eingehaltenen Betrages?

Jens Böning
Fraktionsvorsitzender

Text der Antwort

Frage 1: Bezahlt die Stadt Hannover die fälligen Rechnungen fristgerecht oder gibt es Fälle, in denen mittelständische Betriebe jenseits des vereinbarten Zahlungsziels auf die Bezahlung warten müssen?

Die Landeshauptstadt Hannover zahlt fällige Rechnungen grundsätzlich fristgerecht.

Frage 2: Wie oft kommt es vor, dass Rechnungen durch die Stadt verspätet
beglichen werden, und welches sind hierfür die Gründe?

Es gibt keine statistische Erhebung darüber, wie häufig Rechnungen verspätet beglichen werden, da dies die absolute Ausnahme ist. Wenn dies vorkommt, handelt es sich um Fehler im Einzelfall, z.B. dass zahlungsrelevante Daten falsch übertragen wurden. Davon zu unterscheiden sind Fälle, in denen die Stadt zu Recht Zahlungen verweigert, weil die
zugrundeliegende Leistung nicht oder schlecht erbracht wurde. In diesen Fällen handelt es
sich aber auch nicht um verspätete Zahlungen.

Frage 3: Wenn Teilbeträge von Rechnungen durch die Stadt einbehalten werden: Nach welchen Kriterien richtet sich die Höhe des eingehaltenen Betrages?

Dies hängt von dem zugrundeliegenden Vertrag und dem Grund der Einbehaltung ab. Als grober Grundsatz kann festgehalten werden, dass Teilbeträge in der
Höhe einbehalten werden, in der die Leistung nicht vertragsgemäß erbracht wurde.