Drucksache Nr. 1503/2009:
Straßenumbenennung im Stadtteil Südstadt
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult

Inhalt der Drucksache:

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1503/2009
1
 

Straßenumbenennung im Stadtteil Südstadt
Anregung gem. § 55c Abs. 5 NGO des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult

Antrag,

der Anregung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult (DS Nr. 15-0509/2009, s. Anlage 1), die Wißmannstraße zukünftig nach dem Indogermanisten Wilhelm Wißmann zu benennen, wird nicht gefolgt.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Benennungen und Umbenennungen von Straßen, Wegen und Plätzen dienen insbesondere der Ordnungsfunktion und sicheren Auffindbarkeit. Von der Umbenennung einer Straße sind vor allem die Anwohnerinnen und Anwohner dieser Straße betroffen. Hierbei werden alle Bevölkerungsgruppen gleichermaßen berührt.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen:
Investitionenin €bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
Verwaltungs-
haushalt;
auchInvestitions-
folgekosten
in € p.a.bei HMK
(Deckungsring)/
Wipl-Position
EinnahmenEinnahmen
Finanzierungsanteile von DrittenBetriebseinnahmen
sonstige EinnahmenFinanzeinnahmen von Dritten
Einnahmen insgesamt0,00 € Einnahmen insgesamt0,00 € 
AusgabenAusgaben
ErwerbsaufwandPersonalausgaben2.175,00 €
Hoch-, Tiefbau bzw. SanierungSachausgaben625,00 €
EinrichtungsaufwandZuwendungen
Investitionszuschuss an DritteKalkulatorische Kosten
Ausgaben insgesamt0,00 € Ausgaben insgesamt2.800,00 € 
Finanzierungssaldo0,00 € Überschuss / Zuschuss-2.800,00 € 
Die Kosten für Straßenbenennungen sind als Durchschnittswerte zu betrachten.

Begründung des Antrages


Der Stadtbezirksrat Südstadt-Bult hat in seiner Sitzung am 18.03.09 mit DS Nr. 15-0509/2009 einstimmig beschlossen die Wißmannstraße umzuwidmen und nach dem Indogermanisten Wilhelm Wißmann (1899 - 1966) zu benennen.

Bei der angeregten Umwidmung handelt es sich konkret um den Austausch des Namensgeber der Wißmannstraße. Nach Auffassung der Verwaltung ist auch der Austausch eines Namensgebers einer Straße ohne Veränderung des Straßennamens einer Umbenennung gleichzustellen.

Die Wißmannstraße wurde 1928 nach dem Afrikaforscher und Kolonialpolitiker Hermann von Wissmann benannt. Bei einer Expedition 1883 - 1885 in die Kasai-Region folgte er seinem Wahlspruch "Finde ich keinen Weg, so bahne ich mir einen" und erschoss eigenhändig mehrere Afrikaner die ihn am Weitermarsch hindern wollten. Als Schutztruppen-Kommandeur und Gouverneur von Deutsch-Ostafrika unternahm er grausame Strafexpeditionen. Als der Chef des Stamms der Kibosho die kaiserliche Flagge vom Mast riss, musste der Stamm dies mit 200 Toten büßen.
(Quellen: www.kopfwelten.org; wissen.spiegel.de)



Eine Überprüfung des Indogermanisten Wilhelm Wißmann (1899 – 1966) durch das Stadtarchiv Hannover hat jedoch ergeben, dass dieser Mitglied des antisemitischen, demokratie- und republikfeindlichen deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes war. Dieser ist als präfaschistische Organisation einzustufen, Losung: "Deutschland den Deutschen".

Da eine Benennung nach einer Person auch als Anerkennung der Ideen, Leistungen und Handlungen des Namensgeber verstanden wird, erscheint eine Umbenennung nach Wilhelm Wißmann nicht angebracht.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Verwaltung der Anregung des Stadtbezirksrates nicht zu folgen.
61.21 
Hannover / 07.07.2009