Antrag Nr. 15-3300/2019:
Änderungsantrag Ausbau der Schmiedestraße DS 2676/2019

Informationen:

Beratungsverlauf:

  • 16.12.2019: Stadtbezirksrat Mitte: Punkt 1.: 5 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen Punkt 2.: 6 Stimmen dafür, 10 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung Punkt 3.: 8 Stimmen dafür, 9 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen Punkt 4.: 9 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung Punkt 5.: 4 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen Punkt 6.: 4 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung Punkt 7.: 4 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen Punkt 8.: 4 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung Punkt 9.: 4 Stimmen dafür, 12 Stimmen dagegen, 1 Enthaltung Punkt 10.: 4 Stimmen dafür, 11 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen Punkt 11.: 8 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen Punkt 12.: 9 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 2 Enthaltungen

Antragsteller(in):

Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag Ausbau der Schmiedestraße DS 2676/2019

Antrag

Der Ausbau der Schmiedestraße soll den zukünftigen Anforderungen der Innenstadt und der Altstadt schon jetzt gerecht werden. Daher halten wir den Ausbau der Straße für sinnvoll. Mit unseren Änderungen stellen wir sicher, dass die Gestaltung der Straße den Anforderungen der Nutzer jetzt und auch in 40 Jahren nicht im Weg steht.

Der Bezirksrat möge beschließen:

1. Es wird ein einheitliches Erscheinungsbild durch ein Pflaster/Belag gewählt, das in einer Ebene (niveaugleich) verlegt wird.
2. Die Straße erhält neben den zahlreichen Parkplätzen im Parkhaus keine weiteren KFZ-Stellplätze im Straßenraum. Behinderten-Parkplätze und Parkplätze für eine Lieferzone werden einseitig auf nur einer Straßenseite angebracht. Diese sind höchstens so breit wie sie nach Straßenverkehrsordnung/Norm sein müssen. Dies schließt Fahrradstellplätze mit ein.
3. Stellplätze für Taxen werden, wenn möglich, an einen attraktiveren Standort verlagert. Wenn nicht möglich werden auch diese Stellplätze auf der Straßenseite mit weiteren Stellplätzen angesiedelt.
4. Der Busparkplatz entfällt.
5. Die Verwaltung prüft, ob die hintere Ausfahrt des Parkhauses und das Parkhaus als solches in das Verkehrskonzept eingebunden werden kann. Gegebenenfalls kann die hintere Ausfahrt genutzt werden oder sogar als Hauptzufahrt Verwendung finden.
6. Der Bereich ab der Einfahrt/Parkhaus bis zur Karmarschstraße wird Fußgängerzone, die für Fahrradfahrende freigegeben ist.
7. Die neu entstandene Fußgängerzone wird mit modernsten automatisch versenkbaren Pollern begrenzt. Diese ermöglichen z.B. per „Transponder“ auf der Windschutzscheibe ein automatisches Absenken, so dass ein berechtigtes Fahrzeug ohne weitere Umständlichkeiten passieren kann.
8. Das Parkhaus ist in den ersten 5 Minuten kostenfrei nutzbar. Das ermöglicht ein Wenden oder gegebenenfalls ein Durchfahren zur anderen Seite (s. Punkt 5).
9. Je nach Ausgang des Prüfauftrages zum Parkhaus (Punkt 5) und den folgenden sinnenhaften Möglichkeiten wird die Schmiedestraße bis zur Fußgängerzone als Einbahnstraße für den KFZ-Verkehr ausgebaut. Kann die Ein- und Ausfahrt des Parkhauses über die Rückseite erfolgen, muss über eine Erweiterung der Fußgängerzone
nachgedacht werden.
10. Ein Schild am Marstall verweist auf die Erreichbarkeit des Parkhauses als Parkmöglichkeit, mit Anlieger frei, Taxen frei und Fahrrad frei. Unnötigen Einfahrten und Wendemanöver soll so entgegengewirkt werden - auch wenn die Wendemöglichkeit im Parkhaus gegeben ist.
11. Der City-Radring wird hier weiterhin durch die gesamte Schmiedestraße bedient. Es soll keine schnelle Radverbindung sein aber zumindest eine bequeme. Ein Nebeneinanderfahren der Radfahrenden soll ermöglicht werden.
12. Die Stadt entwickelt mit den Geschäftstreibenden ein Lieferkonzept, das auch den Service beinhaltet, Waren per Radkurier nach Hause zu liefern.

Begründung

1. Die Straße hält, wenn alles gut geht, noch länger als die in der DS beschriebene Abschreibung und voraussichtliche Nutzungsdauer von 40 Jahren. Daher ist ein modernes Format zwingend notwendig. Schon jetzt ist es nach allen vorausgegangenen Konzepten und Erfahrungswerten unverzichtbar, den Fußverkehr in der weiteren Nutzung hervorzuheben um mehr Aufenthaltsqualität in der Altstadt, rund um die Kirche und als Übergang der beiden Geschäftsbereiche zu generieren. Zukünftig soll einer Erweiterung der Fußgängerzone baulich nichts im Weg stehen, was mit höheren Kosten verbunden wäre. Daher bietet es sich an, alles niveaugleich und damit auch barrierearm anzulegen. Wenn das Parkhaus an dieser Stelle keinen Sinn mehr macht, und die Zufahrt entfällt, muss man flexibel, einfach und kostengünstig auf den Verkehrsraum eingreifen können. Im besten Fall ist zukünftig ein Eingriff wegen weitreichender jetziger Gestaltung gar nicht nötig.
2. Parkplätze sind schon jetzt nicht mehr notwendig, da das Parkhaus genug Kapazitäten aufweist. Zukünftig wird selbst das Parkhaus an dieser Stelle nicht mehr benötigt werden und durch ein weiter außenliegendes Parkhaus ersetzt werden. Solange es jedoch steht soll es auch ausgelastet werden und dafür soll der weitere Straßenraum nicht dem ruhendem KFZ-Verkehr gewidmet sein. An Stelle des Parkraums entsteht wertvoller Raum für den Menschen, für den fließenden Verkehr und die Geschäftstreibenden.
3. Wenn Parkraum auf 2 Seiten angeboten wird verbraucht das unnötig viel Platz. Es macht keinen Sinn im Neubau Lücken zwischen Parkbuchten irgendwie zu stopfen. Auch nicht mit Parkraum für Fahrräder. Und das auf beiden Seiten? Das Anordnen von Fahrrädern bedarf nicht der Parkraumlogik für KFZ.
4. Reisebusse können auch beim Landtag geparkt werden. In der DS ist der Reisebusparkplatz optisch schlecht platziert. In unserer Vorstellung von Straßengestaltung ist ein Busparkplatz zu Gunsten einer attraktiven Gestaltung technisch unmöglich. :-)
5. Die gegebenen Möglichkeiten vor Ort sollen genutzt werden. Man würde eine große Chance verspielen, wenn das Parkhaus bedient werden muss aber nicht zu einer schlauen Lösung beitragen würde.
6. + 7. Die Fußgängerzone wird den Bedürfnissen der Passanten, der Einkaufenden, der zu Kirche gehenden und der Radfahrenden gerecht. Die Schmiedestraße verbindet so die Fußgängerzonen der Bereiche „Altstadt" und „City“ und wertet die gesamte Ambiente rund um die Kirche auf. Dazu muß der Abschnitt vor der Kirche nicht großartig baulich verändert werden. Autos, Krankenwagen, Feuerwehr, Lieferverkehr und alle Berechtigten können weiterhin und bequem mittels der automatischen Absenkung und einem entsprechenden „Sender“ in den Bereich der Fußgängerzone einfahren.
8. + 9. + 10. Das Verkehrskonzept kann mit Hilfe der Nutzung des Parkhauses besser auf die Gegebenheiten eingehen. 5 Min. kostenfrei ermöglicht das Durchfahren/bequeme Wenden am Ende der Sackgasse. Wenn das „Durchfahren“ möglich ist, dann kann sogar über eine Einbahnstraßenregelung nachgedacht werden, was dem Radverkehr, dem Fußverkehr und der „autofreien“ (was gleichbedeutend mit „autoarmen“ ist) Innenstadt zugute kommen würde.
11. Der Radverkehr wird weiter bedient. Mindestens genau wie vor dem Bahnhof bewegt er sich dem Fußverkehr untergeordnet entlang des City-Rad-Rings.
12. Das bietet sich sowieso an. Warum nicht gleich mitdenken und umsetzen.