Antrag Nr. 15-3291/2019:
Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2760/2019, Ausschluss von Vergnügungsstätten auf dem bisherigen Gelände des KGV Friedenau

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zu Drucks. Nr. 15-2760/2019, Ausschluss von Vergnügungsstätten auf dem bisherigen Gelände des KGV Friedenau

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird aufgefordert, auf dem bisherigen Gelände des KGV Friedenau folgende
Nutzungen auszuschließen:
• die Ansiedelung von Vergnügungsstätten in Form von Spielhallen, Wettbüros, Bordellen
oder bordellartigen Stätten
• Tankstellen
• KFZ-Betriebe
• Lagerplätze
• Anlagen für kirchliche und religiöse Zwecke
• Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und
Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche
und Baumasse untergeordnet sind,
• Verkauf von Waren an Endverbraucher, auch als untergeordneter Teil des
Gewerbebetriebes
• aggressive Ausleuchtung von Firmengeländen
• Werbe-Pylone
• standortfremde Pflanzungen für die Eingrünung
Der Ausschluss der Nutzungen ist im Verkaufsvertrag mit den potentiellen Erwerber und
auch als Grundbucheintrag zu sichern.

Begründung

Die Ratsversammlung hat – nach intensiver Debatte – im August 2019 den Kleingärtnern im
KGV Friedenau e.V. (Bereich Schulenburger Landstraße) mit Wirkung zum 30.11.2020
gekündigt. Im aktuellen Bebauungsplan Nr. 681 ist die Fläche bereits als Gewerbefläche
ausgewiesen und soll zeitnah einer wirtschaftlichen Vermarktung zugeführt werden.
Nach § 8 BauNVO sollen die oben genannten Nutzen ausgeschlossen werden. Hierdurch
sollen nachbarschaftliche Konflikte verhindert werden. Das gewerbliche Geschehen entlang
der Schulenburger Landstraße soll zu einer zukunftsfähigen Nutzung entwickelt werden.
Die vertragliche und grundbuchrechtliche Absicherung des Ausschlusses der Nutzungen
dient der Sicherung bei Weiterverkauf und späteren Kontrollen der Bauaufsichtsbehörde.