Antrag Nr. 15-3283/2019:
Beschaffung von Containern für KITA-Ersatzbauten
Prüfung eines Standortes in der Höfestraße

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Beschaffung von Containern für KITA-Ersatzbauten
Prüfung eines Standortes in der Höfestraße

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, wegen der bekannt gewordenen wegfallenden KITA-Plätze umgehend Container als Ersatzlösung zu bestellen und dafür geeignete – auch unkonventionelle – Standorte zu rekrutieren. Beispielsweise wäre die Stiftung Berneburg bereit, der Stadt für KITA-Ersatzbauten Teile des großzügigen und als Gewerbegebiet ausgewiesenen Geländes an der Höfestraße bis zum Neubau von KITA-Einrichtungen zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird daher aufgefordert, diesen Standort wohlwollend zu prüfen und ggf. Verhandlungen mit der Stiftung auf zu nehmen.

Begründung

Durch die Kündigung der Räumlichkeiten der KITAS Dessauer Straße, Edenstraße und der Heilig-Geist-Gemeinde fehlen im Stadtbezirk Vahrenwald-List auch schon ohne Berücksichtigung der prognostizierten Zuzüge zahlreiche KITA-Plätze. Politik und Verwaltung müssen handeln! Das Gelände an der Höfestraße war bereits von der Verwaltung für Wohnbebauung vorgesehen. Der Rat wollte aber innenstadtnahe Gewerbeansiedlungen fördern und änderte den Bebauungsplan, der bereits Wohnungsbau vorsah. Erste Versuche der Stiftung, das Gelände an Gewerbe zu vermieten scheiterte an der schlechten Anbindung an den ÖPNV. Die Stiftung sucht derzeit also nicht mehr aktiv nach Mietern und das Gelände bleibt zu großen Teilen ungenutzt. Auf der anderen Seite sucht die Verwaltung Standorte für KITA-Ersatzbauten. Die Stiftung ist bereit, eine solche Einrichtung auf ihrem Gebiet errichten zu lassen. Nun müssen alle – Verwaltung und Politik – temporär über ihren Schatten springen und dies ermöglichen. Wenn die Ersatzbauten durch abgeschlossene und bezugsfertige KITA-Bauten im Stadtbezirk obsolet werden, kann die Fläche auch wieder der Gewerbevermietung zugeführt werden.