Antrag Nr. 15-3259/2019:
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die Kindertagesstätte Löwenzahn - 22/2019

Inhalt der Drucksache:

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Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an die Kindertagesstätte Löwenzahn - 22/2019

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: Kindertagesstätte Löwenzahn
Betrag: bis zu 3.500 €
Verwendungszweck: Anschaffung einer Spielküche/ Puppenwohnung, Teppichen und Trennwänden
(Zuwendung 22/2019)

Begründung

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 25.11.2019 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates. Die Bezuschussung erfolgt entsprechend der eingereichten Kostenvoranschläge und wenn die Gesamtfinanzierung sicher gestellt ist.

Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Kosten für die Anschaffung der Spielküche/ Puppenwohnung, der Teppiche und der Trennwänden niedriger ausfallen als geplant, sinkt die Zuwendung des Stadtbezirksrates entsprechend.

Die Empfänger*in ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.