Drucksache Nr. 15-3246/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage "Toilette für Alle" in öffentlichen Gebäuden des Stadtbezirkes
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.12.2019
TOP 6.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Linden-Limmer (zur Kenntnis)
 
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15-3246/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage "Toilette für Alle" in öffentlichen Gebäuden des Stadtbezirkes
Sitzung des Stadtbezirksrates Linden-Limmer am 18.12.2019
TOP 6.3.2.

Mit der Bekanntgabe einer Beschlussentscheidung zum Thema „Toilette für Alle"l hat die Verwaltung mitgeteilt, dass eine derartige Toilette im öffentlichen Raum realisierbar wäre, dennoch nicht umgesetzt werde.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1. In welchen öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk Linden-Limmer sieht die Verwaltung den Einbau einer „Toilette für Alle" grundsätzlich als realisierbar an?

2. Unter welchen Voraussetzungen wäre ein solches Angebot in öffentlichen Gebäuden für diejenigen, die dafür Bedarf haben, umsetzbar?

3. Kann die Verwaltung die notwendigen Mittel zur Realisierung einer solchen „Toilette für alle" in ihren Haushaltsplanentwurf 2020/21 von sich aus einfließen lassen bzw. könnte sie einem entsprechenden Antrag aus der Politik folgen?

Antwort der Verwaltung


Zu 1.)
Eine umfassende Prüfung sämtlicher städtischer Gebäude des Stadtbezirks auf eine entsprechende Eignung wäre sehr aufwändig. Aufgrund der Vielzahl zurzeit bereits parallel bearbeiteter Projekte steht dafür zurzeit keine Personalkapazität zur Verfügung. Der Einbau entsprechender WC-Anlagen wird zukünftig projektweise im Rahmen neuer Bauprojekte überprüft.



Zu 2.)
Sollten öffentliche Toiletten entsprechend eingerichtet werden, bitten wir Folgendes zu beachten:

a) Zur Planung und Umsetzung müsste eine Toilettenanlage genehmigungsfähig, mit vertretbarem Aufwand und frei von Nachbarwidersprüchen errichtet werden können. Eine zu erwartende, hinreichende Nutzungsfrequenz wäre zudem maßgeblich.

b) Eine weitere Voraussetzung wäre, dass erhebliche Mehrkosten, die für die Errichtung und Ausstattung deutlich über denen von bereits mehr als 100.000 Euro für eine reguläre Unisex-Anlage lägen, vom allgemeinen städtischen Haushalt getragen würden.

c) Durch die Errichtung einer weiteren zusätzlichen Toilette im Stadtgebiet stiege der jährliche Zuschussbedarf des Dienstleisters, der die öffentlichen Toiletten für die SEH betreibt, um 15.300 Euro. Auch diese Kosten wären vom allgemeinen Haushalt zu finanzieren.

d) Zudem ist mit einem finanziellen Mehraufwand hinsichtlich der zu erwartenden Vandalismus- und Verunreinigungsschäden zu rechnen, denen öffentliche Toiletten unterliegen.

e) Die Verwaltung weist ferner darauf hin, dass es erfahrungsgemäß möglich ist, dass eine weitere, auch schwerbehindertengerechte Anlage nach ihrer Errichtung als auch ihre Umgebung als Aufenthaltsort von Abhängigen frequentiert werden wird.
Zu 3.)
Die Errichtung von öffentlichen Toilettenanlagen obliegt dem städtischen Haushalt und nicht dem Gebührenhaushalt von OE 68. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2021/2022 kann der Stadtbezirksrat einen Antrag im Haushaltsplanverfahren stellen.