Drucksache Nr. 15-3233/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage WLAN für Bewohner*innen in städtischen Altenzentren
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 18.12.2019
TOP 5.2.4.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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15-3233/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage WLAN für Bewohner*innen in städtischen Altenzentren
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 18.12.2019
TOP 5.2.4.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Die Landeshauptstadt Hannover betreibt im Stadtbezirk Südstadt-Bult vier Einrichtungen der Altenpflege – in unterschiedlichen Rechtsformen (Margot-Engelke-Zentrum, Wohngemeinschaften Devrientstr. Margot-Engelke-Zentrum, Stift zum Heiligen Geist und Rats- und von- Soden-Kloster). Der technologische Fortschritt erfordert von den Einrichtungen, sich künftig auf geänderte Kommunikationsformen der Bewohner*innen einzustellen und somit u. a. auch WLAN-fähige Wohnangebote zu schaffen.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. In welchen der vier o. g. Einrichtungen im Stadtbezirk gibt es bereits in den persönlichen Wohnbereichen WLAN-fähige Angebote und von wieviel Person in den jeweiligen Einrichtungen werden sie genutzt und mit welcher künftigen Nachfrage rechnet die Verwaltung?

2. Was würde eine angebotsorientierte WLAN-Installation incl. des Betriebs jeweils kosten, welche Auswirkungen auf die jeweiligen Pflegesätze würden damit einhergehen und handelt es sich bei der WLAN-Installation um ein haushaltsrelevantes Vorhaben?

3. Welche kostengünstigeren Alternativen sieht die Verwaltung?

Antwort

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt:

Die Verwaltung weist zunächst darauf hin, dass es sich nur bei den beiden Einrichtungen des Margot Engelke-Zentrum (Wohngemeinschaften Geibelstraße und Hausgemeinschaften Devrienstraße) um vollstationäre Pflegeeinrichtungen der Landeshauptstadt handelt.
Beim Rats- und von-Soden Kloster handelt es sich um keine Pflegeeinrichtung. Das Rats- und von-Soden Kloster ist eine unselbstständige Stiftung, deren Stiftungszweck darin liegt, günstigen Wohnraum für Senior*innen, die dort selbstständig in Ein- und Zweizimmerwohnungen wohnen, bereit zu stellen. Hier ist, wie in privaten Mietverhältnissen üblich, die Entscheidung über eine kostenpflichtige Installation von Internet von den jeweiligen Mieter*innen selbst zu treffen.

Beim Stift zum Heiligen Geist handelt es sich um eine seit 1256 bestehende selbstständige Stiftung bürgerlichen Rechts, deren Vorstand sich aus fünf Vertreter*innen der Landeshauptstadt Hannover (drei Ratsmitgliedern und zwei Verwaltungsmitarbeiter*innen) zusammensetzt. Auf Nachfrage bei der Geschäftsführung des Stifts zum Heiligen Geist haben wir die Information erhalten, dass das Stift zum Heiligen Geist seinen Bewohner*innen in den Zimmern WLAN zur Verfügung stellt. Die entstehenden Kosten dafür werden durch die Bewohner*innen mittelbar, durch Einpreisung in Pflegesätze, refinanziert. Die Höhe der Kosten für Installation und Betrieb des WLAN konnten nicht verifiziert werden.

Zu den beiden stadteigenen Pflegeeinrichtungen (Margot-Engelke-Zentrum, Wohngemeinschaften Geibelstraße und Hausgemeinschaften Devrientstraße) werden die Fragen wie folgt beantwortet:
1.) In den Wohngemeinschaften Geibelstraße gibt es im öffentlichen Bereich im Eingang und in der Sitzecke vor dem Pflegebereich seit über zwei Jahren WLAN für alle. Des Weiteren sind erste Vorbereitungen für die Installation für ein flächendeckendes WLAN schon durchgeführt worden. Es wurde dazu eine sogenannte „Ausleuchtung“ vorgenommen. Das bedeutet, dass eine darauf spezialisierte Firma vor Ort gemessen hat, wieviele Access-Points (Zugriffspunkte) vorhanden sein müssen, um eine flächendeckende WLAN-Verfügbarkeit zu ermöglichen. In den Hausgemeinschaften Devrienstraße gibt es leider aktuell noch kein WLAN.
Zur Zeit werden in allen Einrichtungen der städtischen Pflegezentren nur vereinzelt Nachfragen nach WLAN gestellt; aber perspektivisch ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Bewohner*innen, die WLAN zur Verfügung gestellt haben möchten, ansteigen wird, um über neue Medien und entsprechender Hardware mit Angehörigen, Freunden und Bekannten zu kommunizieren.
2.) Die Kosten für die Installation von flächendeckendem WLAN ist im Vorfeld schwer abzuschätzen. Wichtigstes Kriterium zur Einrichtung eines flächendeckenden WLAN ist dabei die Leistungsstärke der Datenleitung die am jeweiligen Haus ankommt. Es muss außerdem, wie auch in Frage 1 erläutert, eine Ausleuchtung stattfinden, um zu ermitteln, wie viele Access Points eingebaut werden müssen. Wenn die Menge der Access-Points dann feststeht, sind zusätzliche Leitungen im Hause zu verlegen.
Für den Betrieb des WLAN ist pro Access-Point aktuell eine monatliche Gebühr von 8 Euro an den zentralen IuK Bereich im Fachbereich 18 (OE 18.5) zu entrichten. In den Wohngemeinschaften Geibelstraße wurde im Rahmen einer bereits durchgeführten Ausleuchtung ermittelt, dass für den Verwaltungsbereich und den Pflegebereich zusammen 14 weitere Access-Points notwendig sind. Somit ergäben sich allein für die Wohngemeinschaften Geibelstraße jährliche Betriebskosten für das gesamte WLAN in Höhe von 1.440 Euro. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass ggf. zusätzliche Wartungsgebühren entstehen. Zu Umfang und Höhe konnte der zentrale IuK-Bereich der Landeshauptstadt Hannover noch keine Auskunft geben.
Mit einer Einrichtung dieser Access-Points durch den zentralen IuK-Bereich ist allerdings aufgrund der stadteigenen Priorisierung bei der Einrichtung von Access-Points und der damit verbundenen Wartezeit nicht vor dem Jahr 2022 zu rechnen. Aufgrund dieser Vorgaben darf die Einrichtung von Access-Points auch nur durch den zentralen IuK-Bereich erfolgen.
Aus einer Kostenschätzung ergibt sich, dass sich für die Bewohner*innen ein monatlicher Eigenanteil in Höhe von etwa 3 Euro für die Benutzung des WLAN ergeben würde. Inwieweit bzw. ob sich jedoch die Installation des WLAN auf den Investitionskostensatz für die Bewohner*innen auswirken würde, kann erst ermittelt werden, wenn auch bekannt ist, wie teuer eine Installation der Access-Points ist.
Für die Hausgemeinschaften Devrientstraße hat der zentrale IuK-Bereich den Auftrag, die Geschwindigkeit der Datenleitung und damit die Einrichtung von WLAN in der Einrichtung zu prüfen.
Da es sich bei dem Betrieb um eine Einrichtung der Landeshauptstadt Hannover mit einem Wirtschaftsplan handelt, ist sowohl die Installation, als auch der Betrieb von WLAN ein haushaltsrelevantes Vorhaben.
3.) Eine kostengünstigere Variante wäre der Einsatz von sogenannten Repeatern, diese verlängern die Reichweite des jeweiligen WLAN-Signals. Repeater werden jedoch sowohl aufgrund interner als auch datenschutzrechtlicher Gründe nicht eingesetzt. Eine andere kostengünstigere Variante ist indes nicht vorhanden.