Drucksache Nr. 15-3230/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baumfällungen auf Grundstück Menschingstr. 8
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 18.12.2019
TOP 5.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Südstadt-Bult (zur Kenntnis)
 
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15-3230/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Baumfällungen auf Grundstück Menschingstr. 8
Sitzung des Stadtbezirksrates Südstadt-Bult am 18.12.2019
TOP 5.2.1.

Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN

Am 01.10.2019 wurde zuletzt die Fällung eines mehrstämmigen Baumes auf dem o. g. Grundstück vorgenommen. Insgesamt zwei Anträgen auf Ausnahme von der Baumschutzsatzung sind dort freigegeben worden für insgesamt fünf Gehölze.

Wir fragen daher die Verwaltung:

  1. Befinden bzw. befanden sich die zur Fällung genehmigten Gehölze und Bäume auf einem Grundstück, das zurzeit wegen möglicher Bebauungsabsichten in der Diskussion steht?
  2. Hat die Fachverwaltung sich von den Ausnahmetatbeständen vor Ort ein Bild gemacht, oder was war Grundlage dieser Genehmigungen?
  3. Hat die Verwaltung die Auflage gemacht, dass die vorgesehenen Ersatzpflanzungen von fünf Gehölzen auf dem Grundstück vorgenommen werden müssen und wenn nein, weshalb nicht?

Antwort


Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Zu 1.:
Hierzu ist der Verwaltung nichts bekannt. Der Fällantrag erfolgte im Rahmen
der Wiederherstellung der Verkehrssicherheit.

Zu 2.:
Eine Traubenkirsche, Weide und Roteiche wurden wegen Pilzbefall und
Stammschäden und eine Pappel und ein Ahorn wegen Schäden an der
Stützmauer nach §5 (1) c genehmigt. Eine hierfür notwendige
Inaugenscheinnahme der Gehölze erfolgte am 22.03.2019 und 05.04.2019.


Zu 3.:
Der Ersatz in Form von fünf Laubbäumen der Ordnung I-II mit 16-18 cm
Stammumfang ist gemäß § 7 (2) Baumschutzsatzung vorrangig auf dem
Grundstück vorzunehmen. Nach Einschätzung der zuständigen Bearbeiterin
sind auf dem Grundstück ausreichend Freiflächen vorhanden.