Antrag Nr. 15-3168/2019:
Gefahrenstelle Rollstuhlrampe am Bemeroder Rathaus

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".

Gefahrenstelle Rollstuhlrampe am Bemeroder Rathaus

Antrag

Die Verwaltung wird gebeten, schnellstmöglich die Rollstuhlrampe hinter dem Bemeroder Rathaus umbauen zu lassen und bis zum Umbau zu sichern, da die maximal erlaubte Neigung weit überschritten ist und somit Kippgefahr besteht.

Begründung


Rampen im öffentlichen Bereich sind nach DIN 18040-1/2 mit maximal 6 Prozent Steigung bzw. Neigung auszuführen. Mehrere Bemeroder*innen, die auf ein Rollstuhl angewiesen sind, berichteten, dass sie sich auf der Rampe am Bemeroder Rathaus bereits in einer gefährlichen Kipp-Situation befunden haben. Andere berichten, dass sie diese Rollstuhlrampe (Foto) wegen der Gefahr bewusst meiden: Um zum Beispiel in Bürger- oder Seniorenbüro zu kommen, müssen sie von den behindertengerechten Parkplätzen aus das Gebäude samt Ratssaal zur Rampe vor dem Haupteingang fast umrunden.

Eine manuelle Messung hat eine Steigung von 18 % ergeben (Bild 2). Kippgefahr ist bei mehr als 8 % gegeben und hier somit extrem hoch (vgl. https://nullbarriere.de/rampen-steigung.htm )