Drucksache Nr. 15-3154/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Schäden durch Grundwasserabsenkung?
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 12.12.2019
TOP 6.3.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Döhren-Wülfel (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-3154/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Schäden durch Grundwasserabsenkung?
Sitzung des Stadtbezirksrates Döhren-Wülfel am 12.12.2019
TOP 6.3.2.

Im Rahmen der Bauarbeiten am Pflegeheim „Dr. med. Ernst-August Wilkening“ in Waldheim kam es wohl zu einer Grundwasserabsenkung. Daraufhin meldeten sich Anwohner, die Risse in ihren Kellern festgestellt haben.

Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Inwiefern sind der Verwaltung Schäden im Kontext dieser Bauarbeiten bekannt?
2. Welche Möglichkeiten haben betroffene Anwohner im Allgemeinen bei einer solchen Situation?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:


Zu 1. Dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, Sachgebiet Boden- und Grundwasserschutz sind keine Schäden bezüglich dieser Baumaßnahme bekannt geworden. Seit dem 30. September 2019 wird eine Grundwassermessstelle, ca. 25 m nördlich des Bauvorhabens elektronisch betrieben, dadurch ist eine engmaschige Überwachung des Grundwasserstandes seitens der Verwaltung gewährleistet. Seit Beginn der Grundwasserhaltungsmaßnahmen am 22.10.2019 bis zum 02.12.2019 ist der Grundwasserstand an dieser Grundwassermessstelle um 57 cm abgesenkt worden. Diese Absenkung liegt im üblichen Rahmen der Absenkungswerte in einer Entfernung von 25 Metern und der bisher eingestellten Absenktiefe. Die zuständige untere Wasserbehörde (Region Hannover) ist mit dem Absenkungsbetreiber, den baubeauftragenden Personen und dem begleitenden Ingenieurbüro in engem Kontakt.

Zu 2. Wie bereits in der Stadtbezirksratssitzung am 16. Mai 2019 mündlich und in der Stellungnahme zu der Anfrage 15-1661/2019 schriftlich ausgeführt, kann die untere Wasserbehörde keine Beweissicherung in der Bestandsbebauung im Vorfeld anordnen, sondern lediglich eine Empfehlung dazu aussprechen.
Die Beweissicherung an der Bestandsbebauung ist daher kein Bestandteil der wasserrechtlichen Genehmigung.
Betroffene Anwohner*innen haben die Möglichkeit, aufgetretene Gebäudeschäden über Schadenersatzansprüche gegenüber den baubeauftragenden Personen und den beauftragten Firmen geltend zu machen.