Drucksache Nr. 15-3136/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Stadtbibliothek Am Kronsberg
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
11.12.2019 - TOP 5.5.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-3136/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Stadtbibliothek Am Kronsberg
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
11.12.2019 - TOP 5.5.1.

Die Stadtbibliothek Am Kronsberg (im Stadtteilzentrum KroKuS) ist eine von 18 Bibliotheken im Stadtgebiet. Seit letztem Jahr wurden die Öffnungszeiten in der Stadtbibliothek Am Kronsberg verlängert und ihr Angebot wird von den Bürger*innen sehr gerne angenommen.

Durch Veränderungen in der Gesellschaft ist es eventuell möglich, dass die Besucher*innenzahlen der Stadtbibliothek zurückgehen werden. Gerade für Erwachsene, die keine Sozialleistungen bekommen und trotzdem wenig verdienen, könnte die Jahres-Nutzungsgebühr von 24€ ein Grund sein, nicht in die Bibliothek zu gehen, sondern sich Informationen und Lesestoff im Internet oder anderweitig zu suchen.

Dazu frage ich die Verwaltung:

0. Wie sieht die Altersstruktur der Benutzer*innen der Stadtbibliothek Am Kronsberg der letzten 3 Jahre aus?
0. Würde ein kostenloser Ausleihservice (ohne Jahresgebühr) die Nachfrage nach Dienstleistungen der Bibliothek steigern?
0. Wie hoch waren die Einnahmen aus den Jahres-Nutzungsgebühren der letzten 3 Jahre in der Stadtbibliothek Am Kronsberg?

Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt

2

Antwort zu Frage 1:
Für die Jahre 2016 bis 2018 sind in der Stadtbibliothek Am Kronsberg durchschnittlich 2.500 Kund*innen gemeldet. Davon gehören durchschnittlich ca. 80 % der Kund*innen zu der Benutzergruppe der unter 25-Jährigen mit einem kostenfreien Leseausweis oder einem Leseausweis mit reduziertem Leseentgelt von 12 € für die über 20-Jährigen. Zu der Benutzergruppe der vom Leseentgelt befreiten über 25-Jährigen gehören durchschnittlich ca. 5 % der Kund*innen.
Die o.g. Zahl erfasst nur die Menschen, die sich zuerst in der Stadtteilbibliothek im Krokus als Kund*in angemeldet haben. Da die Ausweise der Stadtbibliothek Hannover in allen Einrichtungen gelten, besuchen auch Menschen aus anderen Stadtteilen die Stadtteilbibliothek im Krokus.

Antwort zu Frage 2:
Die Benutzungsbedingungen wurden 2015 vom Rat der Landeshauptstadt Hannover beschlossen. Im Anhang der Benutzungsbedingungen wird unter Ziffer I auch die Höhe der Jahresgebühr für den Leseausweis festgesetzt. Ein zukünftiger Verzicht auf die Jahresgebühr betrifft alle Bibliotheken des Gesamtsystems der Stadtbibliothek Hannover, da es nur einen Leseausweis gibt, der in allen Einrichtungen gleichermaßen genutzt werden kann.
Ein kostenloser Leseausweis kann ein niederschwelliger Zugang zu den bisher kostenpflichtigen Dienstleistungen der Stadtbibliothek sein und wäre ggf. ein Anreiz für Bürger*innen, diese Dienstleistungen zukünftig zu nutzen.

Antwort zu Frage 3:
Die jährlichen Einnahmen durch die Jahresgebühr (Neuanmeldungen und Verlängerungen) zur Nutzung der kostenpflichtigen Angebote werden dem Gesamtsystem der Stadtbibliothek Hannover zugerechnet. Sie sind nicht auf die einzelnen Stadtteilbibliotheken herunterzubrechen.
Zahlreiche Kund*innen nutzen mit einem Leseausweis mehrere Bibliotheken für ihre jeweils unterschiedlichen Bedarfe. Die Erstanmeldung für einen Leseausweises kann somit in einer anderen Bibliothek erfolgen als die jährliche Verlängerung. Dies bedingt sich z. B. durch den Wohn- und Arbeitsort als auch die Freizeitumgebung der Kund*innen.