Anfrage Nr. 15-3134/2019:
Spielplatz Börgerstraße-Nord

Inhalt der Drucksache:

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Spielplatz Börgerstraße-Nord

Der Spielplatz Börgerstraße-Nord (Spielplatz-Nr.: 160202) ist im Geoinformationssystem der LHH als sogenannter Bolzplatz ausgewiesen. Der gültige Bebauungsplan Nr. 1425 sieht an dieser Stelle einen Bolzplatz und „Öffentliche Spiel- und Erholungsfläche sowie Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ vor. Vor Ort entsteht allerdings durch eine entsprechende Ausschilderung der Eindruck eines Spielplatzes. Im oben genannten Bebauungsplan wird auch ein „Öffentlicher Spielplatz“ ausgewiesen. Dieser liegt jedoch an der nördlichen Grenze des Geltungsbereiches. Der Gesetzgeber hat, wenn auch nicht immer ganz abschließend aber dennoch für die einzelnen Nutzungsarten, verschiedene Ausgestaltungsformen ausgearbeitet und sieht Unterschiede zwischen Spielplätzen, Spielflächen sowie (wenn auch hier nicht zu treffend) Spielparks vor. Daher erscheint es ratsam, an dieser Stelle für Klarheit zu Sorgen als was genau diese Flächen vorgesehen sind und wie sie genutzt werden sollen/müssten.
Fragen an die Verwaltung:
1. Ist diese Fläche als Bolz- oder Spielplatz oder Spielfläche definiert und entsprechend nutzbar?

2. Gibt es rechtliche Grenzen bei der Art und Ausgestaltung von Spielgeräten?

3. Können für eine Umgestaltung der Fläche auch die Mittel aus dem Sonderprogramm „Ökologische Aufwertung von Spielplätzen und Schulhöfen“ genutzt werden?