Drucksache Nr. 15-3122/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Brabeckstraße in Bemerode
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 11.12.2019
TOP 5.2.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-3122/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Brabeckstraße in Bemerode
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am 11.12.2019
TOP 5.2.1.

Die Brabeckstraße in Bemerode ist nach langer Bauzeit nun fast fertig. Übrig ist noch ein Abschnitt nördlich des Steinkampsweges aufgrund ungeklärter Eigentumsverhältnisse, wie uns u.a. in der Septembersitzung erläutert wurde. Vor diesem Grundstück ist ,aus Kirchrode kommend ,ein deutlicher Unterschied in der Straßenhöhe festzustellen. Gerade in der „dunklen Jahreszeit“, auch bei Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, sieht man den deutlichen Höhenunterscheid erst recht spät. Aber auch Busse befahren diesen Huckel meist mit Tempo 30, ohne vorher abzubremsen, was für die Insassen zu gefährlichen Situationen führen kann. Wir fragen daher die Verwaltung:

1. Sind die Eigentumsverhältnisse für eine zügige Fertigstellung mittlerweile geklärt oder kann in naher Zukunft damit gerechnet werden?
2. Wenn ja, wann werden die Bautätigkeiten an dieser Stelle wiederaufgenommen und die Sanierungsmaßnahmen in der Brabeckstraße fertiggestellt?
3. Wenn nein, welche Möglichkeit sieht die Verwaltung den deutlichen Unterschied in der Straßenhöhe kurzfristig aus- bzw. anzugleichen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

Antwort der Verwaltung zu Frage 1:
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Eigentumsverhältnisse im kommenden Jahr 2020 abschließend geklärt werden können.
Antwort der Verwaltung zu Frage 2:
Sobald die Eigentumsverhältnisse abschließend geklärt sind, können die Arbeiten für den Ausbau des letzten Abschnittes ausgeschrieben und ausgeführt werden.
Antwort der Verwaltung zu Frage 3:
Da sich zwischen Straßenbestand und Neuplanung ein Höhenunterschied von
40-50 cm befindet, gibt es bautechnisch keine weiteren Möglichkeiten als die
provisorische Anpassung, die gebaut wurde. Die Verwaltung prüft eine zusätzliche Beschilderung, um auf die Situation hinzuweisen.