Antrag Nr. 15-3074/2020:
Doppelhaushalt 2021/2022 – hier: Einrichtung eines IKT-Teilhaushalts

Inhalt der Drucksache:

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Doppelhaushalt 2021/2022 – hier: Einrichtung eines IKT-Teilhaushalts

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:

Die LHH wird aufgefordert, in der Haushaltssystematik einen Teilhaushalt für Investitionen und Ausgaben in der Informations- und Kommunikationstechnologie einzurichten.

Begründung


Wenn die IKT-Ausgaben nicht gesondert ausgewiesen werden, sondern in den vorhandenen Teilhaushalten subsumiert sind, ist es unmöglich (oder zumindest äußerst schwierig), herauszufinden, ob die kommunizierten Absichten oder Pläne – und damit einhergehend die Investitionsziele – in diesem Bereich tatsächlich mit entsprechenden Investitionen unterlegt sind. Die Ergänzung der Systematik dient daher der politischen und der haushalterischen Transparenz.

Derzeit finden sich IKT-Ausgaben in den Teilhaushalten 18 (Personal und Organisation), 40 (Schule), 43 (Volkshochschule) sowie 61 (Planen und Stadtentwicklung). Diese Aufzählung ist illustrativ gemeint und keineswegs erschöpfend. Sie soll lediglich deutlich machen, dass z.B. die Kosten der Digitalisierung – die ja immer wieder als hochrangiges politisches Ziel kommuniziert wird – haushaltstechnisch nicht als zusammenhängende Kennzahl dargestellt werden können.

Dieser Antrag wurde auch schon für den Doppelhaushalt 2019/2020 gestellt und vom Bezirksrat Buchholz-Kleefeld beschlossen. Er wurde jedoch nicht von der Stadt Hannover umgesetzt.

Wie OB Onay neulich sagte [1], ist die Digitalisierung eine Kernaufgabe für die Stadt Hannover. Diesem Anspruch kann man nur dann gerecht werden, wenn man imstande ist – sowohl der Politik als auch der Bevölkerung gegenüber – den entsprechenden Einsatz der Mittel zuverlässig zu quantifizieren.

Fussnote:

[1] Oberbürgermeister Belit Onay, Rede zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs 2021/2022:
"Die Digitalisierung ist eine weitere Kernaufgabe, vor der wir stehen. Für die Stadt als

Dienstleisterin, die ihre Bürger*innen so gut, schnell und zuverlässig wie möglich bedienen will, spielt die Digitalisierung eine immens wichtige Rolle. Im Zuge des sog. Onlinezugangsgesetzes müssen bis Ende 2022 zahlreiche Verwaltungsdienstleistungen online angeboten bzw. digital umgesetzt werden."