Antrag Nr. 15-3063/2019:
Schließdienst Sporthallen im Stadtbezirk

Inhalt der Drucksache:

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Schließdienst Sporthallen im Stadtbezirk

Antrag

Die Zuständigkeit des Schließdienstes, insbesondere für die Sporthallen in der Ludwig-Jahn–Str., oblag in der Vergangenheit den nutzenden Vereinen. Dieses Verfahren hatte sich über viele Jahre hinweg bewährt und sollte wieder eingeführt werden.

Begründung

Bedingt durch den Schließdienst der Verwaltung können die Sporthallen nicht mehr an allen Tagen genutzt werden (so z. B. an Brückentagen).
Dazu kommt, dass einige Mitarbeiter einen sehr langen Anfahrtsweg nach Misburg haben. Nicht zuletzt im Rahmen von Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind diese An- und Abfahrtswege durch eine erneute Übertragung auf die nutzenden Vereine vermeidbar.