Drucksache Nr. 15-3046/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Planungen zur Umwandlung offener in teilgebundene Ganztagsschulen im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 05.12.2019
TOP 7.2.3.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-3046/2019 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Planungen zur Umwandlung offener in teilgebundene Ganztagsschulen im Stadtbezirk
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 05.12.2019
TOP 7.2.3.

Dem Vernehmen nach ist geplant, bisher offene Grundschulen im Stadtbezirk in teilgebundene zu wandeln.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Inwieweit stimmt sich die Landesschulbehörde hierzu mit dem Schulträger ab und welche Grundschulen sollen absehbar in den nächsten 5 Jahren zu teilgebundenen Grundschulen gewandelt werden?
2. Inwieweit sieht die Verwaltung Veränderungen der Gebundenheit als seitens des Schulträgers zustimmungspflichtig an bzw. gibt es hierzu eine landesweit einheitliche Vorgehensweise und zu wann ist der Gremiendurchlauf und insbesondere die Vorlage von Beschlussdrucksachen gem. §9 (1) 1. lt. b) der Hauptsatzung der LHH geplant?
3. Welche konkreten Vor- und Nachteile sieht die Verwaltung bei der teilgebundenen gegenüber der offenen Ganztagsschule in schulischer und gesellschaftlicher Hinsicht?

Antwort


Zu 1. Das Verfahren der Antragstellung erfolgt in enger Absprache zwischen Grundschule, Schulträger und Nds. Landesschulbehörde.
Von den im Stadtbezirk Ricklingen befindlichen fünf Grundschulen sind derzeit drei Grundschulen offene Ganztagsschulen. Die Grundschule Stammestraße ist aktuell die einzige teilgebundene Ganztagsschule. Ein Antrag der Grundschule Henning-von-Tresckow-Schule auf Teilgebundenheit ab dem Schuljahr 2020/2021 befindet sich im Verfahren. Der Antrag liegt derzeit der Nds. Landesschulbehörde zur Prüfung vor.


Zu 2. Die Einrichtung von Ganztagsgrundschulen setzt u. a. die entsprechende Beschlussfassung in den politischen Gremien voraus. Hierbei wird zunächst der jeweils zuständige Stadtbezirksrat beteiligt. Bei der Änderung der Organisationsform einer bereits bestehenden Ganztagsschule ist eine Beschlussfassung durch die politischen Gremien immer dann erforderlich, wenn der Beschluss zur Einrichtung einer Ganztagsschule explizit eine bestimmte Organisationsform, z. B. die offene Ganztagsschule, beinhaltete.

Zu 3. In der offenen Ganztagsgrundschule ist die Anmeldung der Kinder freiwillig, jedoch bei Anmeldung für einen bis zu fünf Wochentage und für mindestens ein halbes Schuljahr verpflichtend. In den teilgebundenen Ganztagsgrundschulen - die Gebundenheit kann auf bestimmte Wochentage oder Klassenstufen festgelegt werden - ist die Teilnahme für alle Schüler*innen in der konzeptionell festgelegten und mit dem Schulvorstand, der Nds. Landesschulbehörde und dem Schulträger abgestimmten Ganztagsschulzeit verpflichtend.


Vor dem Hintergrund der Gestaltung eines hochwertigen Angebots im Kontext Bildung, Erziehung und Betreuung sind an die Formen der offenen wie auch der gebundenen Ganztagsgrundschulen gleichermaßen hohe Qualitätsanforderungen zu stellen. Gebundene Organisationsformen bieten, sofern die Schulen ihre Potentiale nutzen und die pädagogische Qualität hoch ist, umfassende pädagogische und organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten.

Einige Aspekte seien hier kurz benannt:

- Durch die Möglichkeit der Rhythmisierung, z. B. dem Wechsel von Unterricht und Bewegungs- oder Entspannungsangeboten über den Tag verteilt, und der Verzahnung von schulischen und außerschulischen Angeboten können Leistungs- und Aufmerksamkeitsspannen der Schüler*innen weitestgehend berücksichtigt werden.

- Alle Schüler*innen der Schule profitieren jahrgangsbezogen oder durch die tageweise Verpflichtung von positiven Effekten durch die kontinuierliche Teilnahme am Ganztagsgrundschulangebot. Soziales Lernen, die Übernahme von Verantwortung und letztendlich die Verbesserung von Teilhabechancen und der Schulnoten sind abhängig von einer kontinuierlichen (regelmäßigen und dauerhaften) Teilnahme der Schüler*innen am Ganztagsschulangebot.

- Gebundene Ganztagsschulen fördern die Entwicklung einer neuen Lern-, Lehr- und Schulkultur, die den ganzen Tag umfasst. Die Bedarfe und Bedürfnisse der Schüler*innen im Fokus, können Lehrkräfte und außerunterrichtliche Partner*innen ihr multiprofessionelles Zusammenwirken so gestalten, dass sich ihre Kompetenzen besser ergänzen, als dies in den Strukturen der offenen Ganztagsgrundschule durch die strikte Trennung von Unterricht und außerunterrichtlichen Ganztagsschulangeboten möglich ist.

- Schulinterne Konzepte, wie z. B. das Ersetzen klassischer Hausaufgaben durch Übungs- und Lernzeiten, können in gebundenen Formen der Ganztagsgrundschulen leichter umgesetzt werden.

Bei der gebundenen Organisationsform als nachteilig empfunden werden mitunter die geringere Flexibilität für familiäre oder andere Aktivitäten und die verhältnismäßig langen Schultage.