Anfrage Nr. 15-3046/2019:
Planungen zur Umwandlung offener in teilgebundene Ganztagsschulen im Stadtbezirk

Inhalt der Drucksache:

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Planungen zur Umwandlung offener in teilgebundene Ganztagsschulen im Stadtbezirk

Dem Vernehmen nach ist geplant, bisher offene Grundschulen im Stadtbezirk in teilgebundene zu wandeln.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Inwieweit stimmt sich die Landesschulbehörde hierzu mit dem Schulträger ab und welche Grundschulen sollen absehbar in den nächsten 5 Jahren zu teilgebundenen Grundschulen gewandelt werden?
2. Inwieweit sieht die Verwaltung Veränderungen der Gebundenheit als seitens des Schulträgers zustimmungspflichtig an bzw. gibt es hierzu eine landesweit einheitliche Vorgehensweise und zu wann ist der Gremiendurchlauf und insbesondere die Vorlage von Beschlussdrucksachen gem. §9 (1) 1. lt. b) der Hauptsatzung der LHH geplant?
3. Welche konkreten Vor- und Nachteile sieht die Verwaltung bei der teilgebundenen gegenüber der offenen Ganztagsschule in schulischer und gesellschaftlicher Hinsicht?