Drucksache Nr. 15-3042/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Temporäre Kita im Berta-Makowski-Anger
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 05.12.2019
TOP 6.1.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ahlem-Badenstedt-Davenstedt (zur Kenntnis)
 
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15-3042/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Temporäre Kita im Berta-Makowski-Anger
Sitzung des Stadtbezirksrates Ahlem-Badenstedt-Davenstedt am 05.12.2019
TOP 6.1.1.

Im Neubaugebiet An der Gartenbauschule wurde eine temporäre Kindertagesstätte errichtet.

Wir bitten um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Aus welchem Einzugsgebiet kommen die Kinder der Kita?

2. Wurden Kinder aus der näheren Umgebung der Kita, zum Beispiel aus dem Neubaugebiet An der Gartenbauschule abgelehnt?

3. Ist der Träger einer Kita gehalten, Kinder aus angrenzenden Wohngebieten bevorzugt zu berücksichtigen?

Antwort der Verwaltung:


zu 1.:

Die betreuten Kinder kommen sowohl aus der näheren Umgebung als auch aus dem gesamten Stadtbezirk.

zu 2.:
Der Verwaltung ist nach Rücksprache mit der Einrichtung kein konkreter Fall bekannt, in dem Kinder aus dem Neubaugebiet „An der Gartenbauschule“ keinen Platz in der Einrichtung erhalten konnten.



zu 3.:
Bei der Vergabe der Plätze spielt in erster Linie der individuelle Erziehungs- und Betreuungsbedarf jedes Kindes eine wichtige Rolle. In diesem Zusammenhang werden u.a. Kriterien der familiären Lebenssituation berücksichtigt. Hierbei wird z. B. geprüft, ob die Erziehungsberechtigten erwerbstätig, arbeitssuchend oder in Ausbildung sind. Es spielt weiterhin eine Rolle, ob die/der Erziehungsberechtigte alleinerziehend ist und ob es in der Familie drei oder mehr Kinder gibt. Eine grundsätzliche Bevorzugung der Kinder aus dem Neubaugebiet ohne die Prüfung der Sozialkriterien ist daher pauschal nicht geboten. Für individuelle Lösungsmöglichkeiten können sich Eltern an die Einrichtungsleitung wenden.