Drucksache Nr. 15-3038/2019 S1:
Ausschilderung Waldschlösschen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 05.12.2019
TOP 8.3.1.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Ricklingen (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-3038/2019 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

Ausschilderung Waldschlösschen
Sitzung des Stadtbezirksrates Ricklingen am 05.12.2019
TOP 8.3.1.

Beschluss

Das Waldschlösschen wird an der Göttinger Chaussee und dem Mühlenholzweg ausgeschildert.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Eine Hinweisbeschilderung erfolgt durch Verkehrszeichen 432 bzw. 386 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Mit diesen Zeichen wird der Weg zu innerörtlichen Zielen, zu Einrichtungen mit erheblicher Verkehrsbedeutung oder zu touristischen Zielen beschildert.

Um eine Einrichtung mit erheblicher Verkehrsbedeutung handelt es sich, wenn zum Beispiel auf Grund von sehr starkem außerörtlichen, ortsunkundigem Zielverkehr eine Beeinträchtigung für alle Verkehrsteilnehmer entstehen könnte. Diese Beeinträchtigungen können verschiedene Gründe haben, zum Beispiel durch fehlende Hinweisschilder einsetzender „Suchverkehr“, durch den die ortsunkundigen Verkehrsteilnehmer nicht nur sich selbst, sondern auch Andere in erhöhtem Maße gefährden könnten, wie etwa durch überraschenden Spurwechsel, plötzliches Bremsen oder abruptes Abbiegen. Eine entsprechende Hinweisbeschilderung beugt diesen Situationen vor.

Touristische Beschilderung (Verkehrszeichen 386 StVO) darf nur äußerst sparsam erfolgen. Zulässig ist das nur, wenn das Ziel touristisch bedeutsam ist und die Wegweiser den Verlauf einer touristischen Route kennzeichnen.
Das Vorliegen dieser Voraussetzungen kann bei dem Waldschlösschen nicht unterstellt werden.

Alternativ besteht für den Investor jedoch die Möglichkeit im Bereich Mühlenholzweg, hinter den beiden Unterführungen der B3 – Frankfurter Allee, zwei „Firmen-Wegweiser“ zu beantragen. Das Aufstellen von Firmen-Wegweiser-Anlagen erfolgt nach entsprechender Genehmigung in Hannover nur durch die Fa. Infographik, mit der die LHH einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat.