Anfrage Nr. 15-3031/2019:
„Gnadenhof“ am Blauen See

Inhalt der Drucksache:

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„Gnadenhof“ am Blauen See

Im Bereich des Blauen Sees in Misburg ist ein Gnadenhof für Tiere errichtet worden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Auf welcher Grundlage ist diese Errichtung erfolgt?

2) Wer ist Pächter, Betreiber und für welchen Zeitraum?

3) Handelt es sich bei der genutzten Fläche um Landschaftsschutzgebiet? Wenn ja: ist eine Nutzung dennoch gestattet?