Drucksache Nr. 15-3030/2019 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Drucksache 2605/2019 - Kommission Stadtbezirksräte
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 04.12.2019
TOP 5.1.4.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis)
 
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Antwort
15-3030/2019 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Drucksache 2605/2019 - Kommission Stadtbezirksräte
Sitzung des Stadtbezirksrates Misburg-Anderten am 04.12.2019
TOP 5.1.4.

Auf Seite 2 der Anlage 1 „Abschlussbericht der Verwaltung“ zu dieser Drucksache heißt es wörtlich:

„Anhand einer beispielhaften Präsentation zu einer Evaluation im Stadtbezirk Misburg-Anderten wurde deutlich, dass in der überwiegenden Zahl der Fälle die Kommunikation zwischen Politik und Verwaltung gut funktioniert. Allerdings wurden auf beiden Seiten Optimierungspotentiale festgestellt. …
Auf Seiten der Politik betrifft dies Sachverhalte, die mittels Telefonat statt eines Antrags oder einer Anfrage zu klären gewesen wären sowie einzelne Anfragen und Anträge, deren Ernsthaftigkeit bezweifelt werden können oder die relativ eindeutig das Ziel verfolgen, die Verwaltung zu diskreditieren. …. ´´

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1) Im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten liegt die Anzahl gestellter Anfragen und Anträge im Betrachtungszeitraum, verglichen mit anderen Stadtbezirken, im unteren Mittelfeld. Welche Anfragen und Anträge im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten im Betrachtungszeitraum dieser Anlage hätten aus Sicht der Verwaltung besser durch ein Telefonat geklärt werden können / sollen?

2) Welche Anfragen und Anträge im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten im Betrachtungszeitraum dieser Anlage sind aus Sicht der Verwaltung geeignet, die Verwaltung zu diskreditieren?

3) Soll die Anlage 1 dieser Drucksache so weiterhin ungeändert im Internet öffentlich einsehbar bleiben?

Antwort der Verwaltung:

zu 1.)

Die Verwaltung stellt das Recht der Stadtbezirksräte, Anträge und Anfragen zu stellen, in keiner Weise in Frage. Dieses vorausgeschickt, gibt es Beispiele, wo eine schnellere Bearbeitung möglich wäre, wenn Anliegen per Telefon oder Mail direkt an die betroffenen Stellen gerichtet werden. Beispiel hierfür ist in den vergangenen Jahren immer wieder das Thema Sauberkeit gewesen (in der genannten Präsentation z.B. die Drucksache Nr. 15-0113/2017). Hier hätte ein Anruf beim Service-Telefon von aha (seit kurzem auch über eine App) die Meldung und Behebung von Missständen beschleunigen können.

zu 2.)

Im Abschlussbericht ist von „…bezweifeln der Ernsthaftigkeit… oder …zum diskreditieren geeignet…“ die Rede. Hier sei als Beispiel einerseits die Drucksache Nr. 15-1000/2017 aus dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten angeführt, in der unter anderem zu den Räumlichkeiten des Kulturbüros gefragt wurde:
1. Kann die Verwaltung bestätigen, dass wir uns im „Frühjahr 2017“ befinden?


2. Wie definiert die Verwaltung „Frühjahr 2017“?

Ein weiteres Beispiel ist die Drucksache Nr. 15-0503/2018, in der der Friedhofsverwaltung unterstellt wurde, dass sie unzumutbare und unwürdige Zustände auf einem Friedhof dulde und nicht ohne Aufforderung beseitigen wolle.

zu 3.)

Weil die Drucksache aus Sicht der Verwaltung keine falschen Aussagen beinhaltet, besteht auch keine Veranlassung, daran etwas zu ändern.