Informationen:
Nachrichtlich:
- Stadtbezirksrat Misburg-Anderten
Antragsteller(in):
CDU-Fraktion
CDU-Fraktion
An den Stadtbezirksrat Misburg-Anderten (zur Kenntnis) |
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2) Welche Anfragen und Anträge im Stadtbezirksrat Misburg-Anderten im Betrachtungszeitraum dieser Anlage sind aus Sicht der Verwaltung geeignet, die Verwaltung zu diskreditieren?
3) Soll die Anlage 1 dieser Drucksache so weiterhin ungeändert im Internet öffentlich einsehbar bleiben?
Die Verwaltung stellt das Recht der Stadtbezirksräte, Anträge und Anfragen zu stellen, in keiner Weise in Frage. Dieses vorausgeschickt, gibt es Beispiele, wo eine schnellere Bearbeitung möglich wäre, wenn Anliegen per Telefon oder Mail direkt an die betroffenen Stellen gerichtet werden. Beispiel hierfür ist in den vergangenen Jahren immer wieder das Thema Sauberkeit gewesen (in der genannten Präsentation z.B. die Drucksache Nr. 15-0113/2017). Hier hätte ein Anruf beim Service-Telefon von aha (seit kurzem auch über eine App) die Meldung und Behebung von Missständen beschleunigen können.
zu 2.)
Im Abschlussbericht ist von „…bezweifeln der Ernsthaftigkeit… oder …zum diskreditieren geeignet…“ die Rede. Hier sei als Beispiel einerseits die Drucksache Nr. 15-1000/2017 aus dem Stadtbezirksrat Misburg-Anderten angeführt, in der unter anderem zu den Räumlichkeiten des Kulturbüros gefragt wurde:
1. Kann die Verwaltung bestätigen, dass wir uns im „Frühjahr 2017“ befinden?
zu 3.)
Weil die Drucksache aus Sicht der Verwaltung keine falschen Aussagen beinhaltet, besteht auch keine Veranlassung, daran etwas zu ändern.