Antrag Nr. 15-3029/2017:
Änderungsantrag zum B-Plan Nr. 1553- Kronsberg Süd

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zum B-Plan Nr. 1553- Kronsberg Süd

Antrag

Der vorliegende Bebauungsplan Nr. 1553 – Kronsberg-Süd wird mit folgenden Änderungen versehen:
Anlage 2 „Begründung mit Umweltbericht“

a) Auf S. 16, 1. Satz: So sind an den Außenkanten zum Landschaftraum, zum Landschaftspark, um die Quartiersplätze sowie entlang der Kattenbrookstrift die Fassaden als Vollstein-Klinkerfassaden mit Gestaltungselementen ohne Begrenzung des Farbspektrums zu realisieren.
b) S. 18, nach: „die Etablierung eines Wochenmarktes denkbar.“: Dafür wird die notwendige Infrastruktur (Strom, Wasser, Abwasser etc.) eingeplant, auch um die Flächen für Stadtteilfeste nutzbar zu machen.
c) S. 22, Unter Radverkehr: Bei der Ausführung der privaten wie öffentlichen Abstellanlagen sollten grundsätzlich sind in der Regel Radanlehnbügel eingesetzt werden einzusetzen, die ein sicheres Anschließen ermöglichen und gleichzeitig die Radfelgen schonen.
d) S.22, vor Nahmobilität: An neuralgischen Punkten (z.B. Haltestellen, Grundschule, Stadtteilplätze) werden Fahrradgaragen, mindestens jedoch eine je Projektareal, errichtet. Die Fahrradwege sind mit grauen Pflastersteinen und roten Randsteinen zu errichten.
e) S. 22, nach: „dass dort eine neue Haltestelle realisiert werden kann.“: Diese wird als Bushaltebucht errichtet.
f) S. 27 vor “Stationäre Einrichtung der Altenpflege“: Die Spielplätze sind mit behindertengerechten Spielgeräten zu versehen und die Zuwegungen barrierefrei zu gestalten.
g) S. 28, nach „sowie für Stadtteilkulturarbeit vorsieht.“: Desweiteren wird ein Lücke-Kind-Projekt vorgesehen.
h) S. 28, nach „sogenannte Verfügungsflächen angemietet werden.“: Die jeweiligen Nutzungskonzepte sind im Vorfeld mit dem Bezirksrat abzustimmen und diesem vorzustellen.

Begründung

Zu a) Durch farblich frei zu wählende Gestaltungselemente, wie z.B. Fensterläden, Fensterrahmen oder Vorsprünge, sollen die Außenfassaden aufgelockert werden.

Zu b) Für ein aktives Quartiersleben sind Stadtteilfeste und Bauernmärkte ein mögliches und erstrebenswertes Element, dafür sind die notwendige Infrastruktur allerdings bereits bei der Planung mit einzuplanen.

Zu c) Radanlehnbügel an Abstellanlagen sollen die Regel sein, die bisherige Formulierung erscheint zu viele Ausnahmen zuzulassen.

Zu d) Um gerade für Modal Split Verkehre eine sichere Unterstellmöglichkeit vorzuhalten, stellen Fahrradgarage eine gute Möglichkeit dar. Diese sind an den Umsteigepunkten zwischen ÖPNV und Individualverkehr zu errichten. Außerdem sind die Radwege im bekannten einheitlichen Gestaltungsmuster zu errichten.

Zu e) Die geplante Bushaltestelle auf der östlichen Seite der Haltestelle Messe-Ost ist als Bushaltebucht auszuführen um einen gefahrenarmen Ein- und Ausstieg in den Bus, sowie reibungslosen Verkehrsfluss auf der Kattenbrookstrift zu ermöglichen.

Zu f) Spielplätze sind allen Kindern zugänglich zu machen, daher ist auf die barrierefreie Bauweise zu achten und entsprechende Spielgeräte müssen vorhanden sein.

Zu g) Mit den sich entwickelnden Schüler*innenzahlen im Plan-Gebiet 1553 ist absehbar, dass im Gebiet ein Lücke-Kind-Projekt notwendig werden wird. Das derzeit in Bemerode bestehende Angebot würde bei weitem für die hinzukommenden Kinder nicht ausreichen und läge außerdem für sie zu weit entfernt von Schule und Wohnung. Schon jetzt werden nicht berücksichtigte Bedarfe an einem solchen außerschulischen Projekt beobachtet.

Zu h) Bis zur Realisierung der bisher geplanten Angebote kann ein Nachsteuern notwendig sein, außerdem ist der Bezirksrat in die dann aktuellen Entscheidungen und Überlegungen miteinzubeziehen.