Antrag Nr. 15-3028/2017:
Zusatzantrag zum B-Plan Nr. 1553- Kronsberg Süd

Inhalt der Drucksache:

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Zusatzantrag zum B-Plan Nr. 1553- Kronsberg Süd

Antrag







In den weiteren Planungen zum Baugebiet Kronsberg-Süd werden folgende Punkte mit realisiert:


a) Die Erdgeschosswohnungen sind nach DIN 18040-2 barrierefrei zu errichten, in den Geschosswohnungen ist auf eine Barriere arme Bauweise zu achten.
b) Die Gewerbeflächen sind nach geltender Norm barrierefrei auszugestalten.
c) Die in der „Gebrauchsanweisung „Stadterweiterung Kronsberg-Süd“ im Funktionsplan Teil 3 bezeichneten Baufelder A11, B4, B7, und C5 erhalten einige weitere Blocköffnungen hin zu den öffentlichen Parkflächen und zum Landschaftraum.
d) Die Kapazität der Stadtbahnlinie ist bedarfsgerecht anzupassen.
e) Die Verfügungsflächen im Projektareal Mitte und Nord sind bis 2023 zu errichten.
f) Die zu errichtenden öffentlich zugänglichen Wertstoffinseln sind mit Papiersammelstellen und als Unterbodenbehälter auszugestalten.
g) Im Plangebiet sind die Lichtmasten als sogenannte Smart-Pfosten zu errichten.
h) Im Parkhaus des Nahversorgers ist die Möglichkeit der bedarfsgerechten Nachrüstung der E-Tankstelle einzuplanen.
i) Die öffentlichen Parkbuchten sind mit den erforderlichen Abmaßungen mindestens als Doppelparkbuchten auszulegen.
j) Auf einer der Freiflächen wird nach entsprechender Bürgerbeteiligung ein Fitnessparcours, vergleichbar mit dem am Tiergarten, errichtet.
k) Es ist eine Vorbehaltsfläche für den Sport vorzusehen, die auch den eventuell späteren Bau eines Schwimmbades ermöglicht.
l) Bei der weiteren Planung und Erschließung des Baugebietes soll in Zusammenarbeit mit Breitbandmarktanbietern eine flächendeckende (FTTH/FTTB) Glasfaserversorgung der neuesten Generation (mindestens Docsis 3.1 unterstützend) vorgesehen werden, um ein heterogenes digitales Gigabit-Verbraucherangebot sicherzustellen und so die Attraktivität des Baugebiets noch weiter zu erhöhen.
Entsprechende bauliche Anforderungen bei den Hausanschlüssen (insbesondere die FTTH Voraussetzungen in Mehrfamilienhäusern) sind an die Bauträger zu setzen.
Zum Offenhalten zukünftiger Möglichkeiten ist im Neubaugebiet Kronsberg-Süd mit Leerrohren zu arbeiten.
m) Innerhalb der Grün-, Spiel-, und Erholungsflächen ist eine abgegrenzte Hundeauslauffläche, sowie Hundeauslaufwege auszuweisen.

Begründung

Zu a) Um das Baugebiet als inklusives, teilhabeförderndes Quartier zu gestalten ist es notwendig die Wohnungen entsprechend der geltenden Normen, mindestens im Erdgeschoss, zu errichten.

Zu b) Neben den Wohnungen sind auch die Gewerbeflächen nach geltender Norm barrierefrei zu bauen um auch hier die Teilhabe Aller zu ermöglichen.

Zu c) Die Bebauung kann in der bisherigen Planung in mehreren Baufeldern von Querstraße bis Querstraße als durchgängiger Häuserzug gebaut werden. Diese Bebauung bietet so keinerlei Sichtbezüge und (Sicht-)durchlässigkeit von den Innenbereichen der Baufelder in Landschaft oder Park und umgekehrt. Um eine derartige Abschottung von Innen und Außen zu verhindern, braucht es hier und da zusätzlich unbebaute Fläche zwischen den Gebäuden.

Zu d) Bereits heute erreicht die Stadtbahn punktuell, mindestens gefühlt, eine Belastungsgrenze und bedarf einer dringenden Kapazitätsanpassung bei den zu erwartenden Zuwächsen der Nutzerinnen und Nutzern.

Zu e) Bisher ist nur vorgesehen mindestens die Hälfte der geplanten Wohneinheiten im Projektareal Mitte und Nord zu errichten, es ist aber dringend geboten auch die Verfügungsflächen zum gleichen Zeitraum zu errichten um sie den geplanten Nutzungsformen übergeben zu können.

Zu f) Um Lärm und Verschmutzungen rund um die Wertstoffinseln zu verringern, sind diese als Unterbodenanlagen, wie bereits im Funkenkamp/Johanneskamp erfolgt, auszugestalten.

Zu g) Um eine spätere eine Nachrüstung der Lichtmasten zu E-Ladesäule zu ermöglichen sind diese als Smart-Pfosten zu errichten.

Zu h) Die geplante Ladeinfrastruktur im Parkhaus des Nahversorgers erscheint unter den aktuellen Gegebenheiten als zu gering, hier ist der bedarfsgerechte spätere Ausbau zu ermöglichen.

Zu i) Die geplanten öffentlichen Parkbuchten sind entsprechend der Anforderungen durch den motorisierten Individualverkehr auszugestalten, mit vergleichbaren Abmaßungen der Parkbuchten am Kronsberg.

Zu j) Neben Spielplätzen und Freiflächen für Sport ist auch eine Fläche mit entsprechenden Fitnessgeräten zu versehen, das genaue notwendige Angebot ist durch eine entsprechende Bürgerbeteiligung zu ermitteln.

Zu k) Stadtweit gesehen fehlt im Süd-Osten von Hannover eine Wassersportfläche auch, um für Schulen ortsnahe Erreichbarkeit zu gewährleisten. Deswegen sollte nun im B-Plan 1553 eine Fläche vorgesehen werden, die den späteren Bau eines Schwimmbades ermöglicht. Auch um eine der Anregungen aus den Informationsveranstaltungen zum Kronsberg-Süd aufzunehmen und einem Beschluss des Bezirksrates Rechnung zu tragen. Neben den erwarteten 8.000 NeubürgerInnen am Kronsberg sind zahlreiche Studierende als NutzerInnen zu erwarten, da mehrere große Wohnheime nahebei auf dem Expo-Gelände entstehen und Studierende in großer Zahl hier die Hochschulen besuchen.

Zu l) Der technische Fortschritt schreitet unvermittelt fort und noch ist nicht genau abzusehen welche technischen Möglichkeiten beim Breitbandausbau bis zur endgültigen Fertigstellung des Baugebietes bestehen, daher ist in Absprache mit Breitbandmarktanbietern die Verlegung mindestens von Leerrohren zu planen.

Zu m) Die bestehenden ausgewiesenen Hundeauslaufflächen und –wege sind im notwendigen Rahmen zu erhalten und entsprechend auszuweisen.