Antrag Nr. 15-3026/2017:
Ausgestaltung der Grundschule im B-Plan Kronsberg Süd

Inhalt der Drucksache:

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Ausgestaltung der Grundschule im B-Plan Kronsberg Süd

Antrag

Ausgestaltung der Grundschule im B-Plan Kronsberg-Süd


Die im Bereich des Bebauungsplans Nr. 1553 – Kronsberg-Süd – vorgesehene Grundschule weist mindestens folgende Ausstattungsmerkmale auf:

a) Es wird eine 4 zügige Grundschule errichtet.
b) Zusätzlich zu den im Standardraumprogramm vorgesehenen Räumen, werden mindestens zwei weitere Differenzierungsräume errichtet.
c) Das Gebäude ist nach DIN 18040-1 „Barrierefreies Bauen – Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ barrierefrei und behindertengerecht zu errichten
d) Die Schultoiletten sind mit Fenstern oder ausreichenden Belüftungsanlagen zu versehen.
e) In der Grundschule wird eine Kochküche für die Mittagessen-Zubereitung vor Ort, sowie eine Lehrküche errichtet.
f) Im Eingangsbereich wird ein Kiss and Ride Bereich eingerichtet.
g) Die Grundschule nimmt zum Schuljahr 2023/24 ihren Betrieb auf.

Begründung

Zu a) In den Planungen zum Plangebiet Kronsberg-Süd werden 459
Kitaplätze und 177 Krippenplätze vorgesehen. Daraus werden ca. 600 Grundschüler*innen heranwachsen. Hinzu kommen die Kinder der in der neuen Grundschule Kronsberg untergebrachten "Ersatzschule" - bis dahin ca. 200. Weitere Kinder im Grundschulalter, die mit ihren Familien zuziehen, müssen hinzugerechnet werden. Es ist so mit großer Wahrscheinlichkeit von 800 bis 1.000 notwendigen Schulplätzen im Plangebiet auszugehen, weshalb die Verwaltung schon an einen zukünftigen sechsten Grundschulbau im Bezirk denkt. Im ersten Schritt würde eine 4-zügige Grundschule mit einer Klassenstärke von 26 Schüler*innen rund 400 Schüler*innen Platz bieten. Um bedarfsgerecht zu bauen, muss die Grundschule Kronsberg-Süd eine 4-Zügigkeit erhalten, so wie es der aktuelle Schulentwicklungsplan der LHH aus dem Jahr 2017 auch prognostiziert

Zu b) Die zusätzlichen Anforderungen für die Grundschulen, wie Inklusion und Integration, machen eine Ausweitung der vorhandenen Differenzierungsräume in der Grundschule notwendig.

Zu c) Um die uneingeschränkte Teilhabe aller Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten ist das Gebäude barrierefrei nach der aktuellen DIN zu errichten.
Zu d) Zahlreiche Schultoiletten in Bestandsgebäuden weisen durch Geruchsbelastungen und erhöhte Raumfeuchte auf eine unzureichende Entlüftung hin. Dies gilt es im Neubau zu
verhindern, durch entsprechende Fenster oder Entlüftungsanlagen.

Zu e) Die Erfahrung mit über 40 Ganztagsschulen in Hannover zeigt, dass es große Unzufriedenheit der Eltern und Schulen mit der Qualität der Mittagessenversorgung gibt, da das Essen nicht vor Ort gekocht wird, sondern von außerhalb angeliefert lediglich vor Ort an die Kinder ausgegeben wird („Ausgabeküchen“). Der Kostenunterschied zu Küchen, in den frisch gekocht wird (sogenannte Kochküchen), ist dabei relativ gering. Deswegen sollte die neue Grundschule von Anfang an mit einer Kochküche geplant werden. Damit die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit zum gemeinsamen Kochen und Backen haben, wird außerdem eine Lehrküche errichtet. Diese soll auch den umliegenden Kitas zur temporäreren Nutzen überlassen werden können.

Zu f) Um das Bringen und Abholen der Schülerinnen und Schüler mit dem motorisierten Individualverkehr in gelenkte Bahnen zu bringen, wird ein Kiss and Ride Konzept eingeplant.

Zu g) Die Interessen Gemeinschaften Kronsberg-Nord und Kronsberg-Mitte haben sich verpflichtet bis 2023 mindestens die Hälfte der geplanten Wohneinheiten in ihren jeweiligen Projektarealen zu errichten. Um die vorhandenen Grundschulen im Stadtbezirk nicht mit den neuen Schülerinnen und Schülern zu überlasten ist es dringend notwendig die Grundschule im Bereich Kronsberg-Süd zum Schuljahr 2023/24 an den Start zubringen.