Antrag Nr. 15-3025/2017:
Änderungsantrag zum B-Plan Nr. 1553-Kronsberg-Süd

Inhalt der Drucksache:

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Änderungsantrag zum B-Plan Nr. 1553-Kronsberg-Süd

Antrag


Der Bezirksrat möge zum vorliegenden Bebauungsplan Nr. 1553 – Kronsberg-Süd folgende Änderung beschließen:
Zu Seite 23, 1. Absatz „Ruhender Verkehr“:
Die Zahl der Stellplätze im Baugebiet soll dem Wert der Richtzahl bzw. dem unteren Wert der Richtzahl nach § 47 NBauO entsprechen.

Begründung

Die Vorschriften der Bauordnung geben zu Recht einen Spielraum vor, wie viele Stellplätze je Wohnung oder anderer „Verkehrsquelle“ in einem Baugebiet vorgehalten werden sollten.
Vom unteren Rand des landesweit vorgesehenen Korridors sollte nicht noch nach unten abgewichen werden. Auch angesichts der vielfältigen und begrüßenswerten innovativen Überlegungen zur Mobilität im Planungsgebiet würde zu wenig Abstellfläche im Zweifel nur dazu führen, dass an nicht gewollten Stellen im öffentlichen Raum geparkt wird.