Antrag Nr. 15-3020/2019:
Öffnung der Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt für Obdachlose aus dem Stadtbezirk in Frostnächten

Inhalt der Drucksache:

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Öffnung der Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt für Obdachlose aus dem Stadtbezirk in Frostnächten

Antrag

Der Stadtbezirksrat möge beschließen:

Die Verwaltung der LHH wird aufgefordert, die Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte im Stadtbezirk Ahlem-Badenstedt-Davenstedt für Obdachlose, die sich ständig im Stadtbezirk aufhalten, in Frostnächten zu öffnen und diese - notfalls auch behelfsmäßig - aufzunehmen. Die Verwaltung entscheidet schnellstmöglich, da die winterliche Witterung eine sofortige Entscheidung erfordert.

Begründung


In Hannover sind im letzten Winter Kältetote zu beklagen gewesen. Menschen, die auf der Straße leben müssen, setzen sich im Winter der Gefahr aus, zu erfrieren. Hannover bietet Notunterkünfte an, die meist aus den bekannten Gründen nicht aufgesucht werden. Mehrbettzimmer, Suchtprobleme der Menschen in den Notunterkünften und Diebstähle sind einige der Gründe. Zudem liegen die Schlafplätze nicht immer im Aufenthaltsbereich der obdachlosen Menschen. Das Geld, um mit öffentlichen Verkehrsmitteln eine Notunterkunft aufzusuchen, ist meist nicht vorhanden. Die Landeshauptstadt Hannover verfügt über 233 Notschlafplätze (siehe Internetauftritt der LHH). Annähernd leben 450 Menschen auf der Straße (Angabe Konstanze Beckedorf, anlässlich einer Veranstaltung zum Thema Obdachlosigkeit am 22. Oktober 2019 in Herrenhausen). Damit können nicht alle Menschen mit einem sicheren Schlafplatz versorgt werden.

In unserem Stadtbezirk gehört Obdachlosigkeit mittlerweile auch zum Alltag. Die Menschen sind akzeptiert, werden wahrgenommen und erhalten teilweise kleine Spenden. Wir sind verpflichtet, ihnen in kalten Nächten einen sicheren Schlafplatz zur Verfügung zu stellen, um sie vor einem möglichen Kältetod zu bewahren.

Die im Stadtbezirk vorhandenen Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte stellen daher Notschlafplätze in kalten Winternächten unbürokratisch zu Verfügung. Die Verwaltung entscheidet darüber schnellstmöglich.