Anfrage Nr. 15-3005/2017:
CEF-Maßnahmen im Bereich Kronsberg-Süd

Inhalt der Drucksache:

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CEF-Maßnahmen im Bereich Kronsberg-Süd

Auch wenn es sich bei den für den B-Plan Kronsberg-Süd in Anspruch genommenen Flächen augenscheinlich um Ackerflächen handelt. So sind doch wenigstens Teilflächen als Offenlandgebiete im Biotopverbund von regionaler Bedeutung. Neben günstigen Lebensbedingungen für Tagfalterarten durch mageres Grünland sowie breiten und blütenreichen Saumbiotopen, bietet das Gebiet Lebensraum für die gefährdeten Arten Feldlerche und Wiesenpieper. Auch kann eine Quartiersnutzung von Bäumen durch Fledermäuse, auch in der kalten Jahreszeit kann bisher nicht ausgeschlossen werden und muss vor der Fällung bzw. Rodung überprüft werden. Daneben erscheinen weitergehende CEF-Maßnahmen (Maßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion) dringend geboten.

Fragen an die Verwaltung:

1. Welche konkreten CEF-Maßnahmen werden vor Bebauung durchgeführt?



2. Wie und durch wen erfolgt das daraus notwendig werdende Monitoring der Maßnahmen?