Drucksache Nr. 15-3002/2022:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1910 - Micro-Apartments am Göttinger Hof
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
An den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
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15-3002/2022
4
 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung Nr. 1910 - Micro-Apartments am Göttinger Hof
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Antrag,

  1. den allgemeinen Zielen und Zwecken des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1910 "Festsetzung einer Wohnbebauung vorwiegend für Studierende und Auszubildende" entsprechend den Anlagen 2 und 3 zuzustimmen,
  2. die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung in der Bauverwaltung für die Dauer eines Monats zu beschließen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Die Gender-Aspekte wurden geprüft. Benachteiligungen einzelner Gruppen auf Grund von Geschlecht, Alter oder anderen Gründen sind nicht zu erkennen.

Kostentabelle

Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.

Begründung des Antrages

Das ca. 1.630 m² große Plangebiet umfasst eine annähernd dreieckige Fläche im Einmündungsbereich der Straße Göttinger Hof in die Göttinger Chaussee. Es liegt im Schnittbereich zwischen gewerblichen Nutzungen im Westen und Wohngebieten im Norden, Osten und Süden. Die GC12 GmbH beabsichtigt, das bisher als Parkplatz genutzte Grundstück mit ca. 130 Micro-Appartements vorwiegend für Studierende und Auszubildende zu bebauen. Geplant ist ein vier- bis achtgeschossiges Gebäude mit Tiefgarage.

In der Landeshauptstadt Hannover besteht ein großer Bedarf an Wohnungen für Studierende und Auszubildende. Das Plangrundstück weist aufgrund seiner Nähe zur Hochschule Hannover am Ricklinger Stadtweg eine besondere Lagegunst und Eignung für die geplante Nutzung auf. Das Grundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das geplante Neubauvorhaben zu schaffen, ist das Bebauungsplanverfahren erforderlich.

Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Die Einleitung des Verfahrens wurde am 23.06.2022 durch den Verwaltungsausschuss beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird parallel in einer weiteren Drucksache beantragt.

61.12 
Hannover / 17.11.2022