Drucksache Nr. 15-2999/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die Anfrage:
E-Mobilität für Privateigentümer in Kronsberg-Süd
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
13.12.2017 - TOP 4.1.5.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Kirchrode-Bemerode-Wülferode (zur Kenntnis)
 
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15-2999/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die Anfrage:
E-Mobilität für Privateigentümer in Kronsberg-Süd
Sitzung des Stadtbezirksrates Kirchrode-Bemerode-Wülferode am
13.12.2017 - TOP 4.1.5.

Aus den Städtebaulichen Verträgen zum Bebauungsplan Nr. 1553 Kronsberg-Süd (DS 2590/2017) geht hervor, dass Gemeinschafts-Garagen und -Einstellplätze mit jeweils 10 % der Stellplätze mit Ladepunkten auszustatten sind. Alle weiteren Stellplätze sind danach so zu errichten, dass sie nachrüstbar sind. Für Hausanschlüsse ist eine Auslegung von mind. 25 % vorgesehen.
Wir fragen die Verwaltung:
Ist die Verfügbarkeit von mind. 25 % aller Stellplätze mit Ladepunkten auch für Privateigentümer vorgesehen? Und sind die Interessengemeinschaften auch an die Bereitstellung von diesen Ladesäulen /-stellen gebunden?
Bitte mit Erläuterung!

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:
Bei den im städtebaulichen Vertrag als „Gemeinschaft-Stellplätze“ bezeichneten Flächen handelt es sich um die für den Stellplatznachweis privater Bauvorhaben auf Privatgrundstück erforderlichen Abstellflächen und nicht um den öffentlichen Straßenraum. Um den Flächenverbrauch für die Erschließung zu minimieren und die Anzahl der Zufahrten zu begrenzen, werden die Tiefgaragen i.d.R. nicht hausweise sondern pro Baublock, also „gemeinschaftlich“ organisiert werden.

Zum Zeitpunkt der Vertragsabschlüsse ist nicht absehbar, wie schnell und umfassend sich Elektrofahrzeuge durchsetzen werden und in welche Richtung sich währenddessen die Ladetechnik entwickelt. Daher werden die Bauherren von Mehrparteienhäusern verpflichtet, 10% aller Stellplätze sofort mit Ladepunkten auszustatten, alle weiteren durch Leerrohre etc. nachrüstbar zu gestalten und die elektrische Leistung der Hausanschlüsse vorerst so auszulegen, dass mindestens 25% aller Stellplätze elektrifiziert werden können.