Anfrage Nr. 15-2998/2017:
Pflege der Grünflächen im Neubaugebiet Kronsberg-Süd

Inhalt der Drucksache:

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Pflege der Grünflächen im Neubaugebiet Kronsberg-Süd

In den Unterlagen zum Bebauungsplan Nr. 1553 Kronsberg-Süd heißt es, dass Quartiersplätze („kleine Parks“) in den einzelnen Bauabschnitten (Nord und Mitte) von den jeweiligen Interessengemeinschaften gebaut und nach Fertigstellung des jeweiligen Areals an die Stadt zu übertragen sind.
Weiterhin sind folgende Grünflächen vorgesehen:
- Mulden-Rigolen am Straßenrand, ähnlich denen zum bestehenden Kronsberg, und
- begrünte Dächer der Gebäude.

Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wer ist der Eigentümer der jeweiligen Grünflächen und wer ist somit Verantwortlich für die Pflege?