Drucksache Nr. 15-2996/2020:
Zuwendung an die „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V.“ für das Projekt „Machbar – Sozialberatung im Stadtteil Mühlenberg 2021“ aus kommunalen Mitteln Sozialer Zusammenhalt

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverBeschlussdrucksache-ZeichenBeschlussdrucksache
In die Kommission Sanierung Sozialer Zusammenhalt Mühlenberg
In den Stadtbezirksrat Ricklingen
 
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15-2996/2020
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Zuwendung an die „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V.“ für das Projekt „Machbar – Sozialberatung im Stadtteil Mühlenberg 2021“ aus kommunalen Mitteln Sozialer Zusammenhalt

Antrag,

der „Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V.“ (ASG) für das Projekt „Machbar – Sozialberatung im Stadtteil 2021“ – vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2021 – aus dem Ergebnishaushalt 2021, Teilhaushalt 50, Produkt 35102 eine einmalige Zuwendung in

Höhe von bis zu 7.000 Euro

zu bewilligen.

Berücksichtigung von Gender-Aspekten

Das Angebot richtet sich grundsätzlich an die gesamte Einwohnerschaft des Mühlenbergs. Frauen und Männer aller Altersklassen können es in gleichem Maße in Anspruch nehmen. Der Zugang zu dem Beratungsraum ist auch für körperlich eingeschränkte Menschen möglich.

Kostentabelle

Darstellung der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in Euro:
Teilfinanzhaushalt 50 - Investitionstätigkeit
EinzahlungenAuszahlungen
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Beiträge u.ä. Entgelte für Investitionstätigkeit 0,00 €
Veräußerung von Sachvermögen 0,00 €
Veräußerung von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
  
  
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 0,00 €
Baumaßnahmen 0,00 €
Erwerb von bewegl. Sachvermögen 0,00 €
Erwerb von Finanzvermögensanlagen 0,00 €
Zuwendungen für Investitionstätigkeit 0,00 €
Sonstige Investitionstätigkeit 0,00 €
  
Saldo Investitionstätigkeit 0,00 €
0,00 €

Teilergebnishaushalt 50 - Investitionstätigkeit
Produkt 35102
Soziale Stadtteilentwicklung
Angaben pro Jahr
Ordentliche ErträgeOrdentliche Aufwendungen
Zuwendungen und allg. Umlagen 0,00 €
Sonstige Transfererträge 0,00 €
Öffentlichrechtl. Entgelte 0,00 €
Privatrechtl. Entgelte 0,00 €
Kostenerstattungen 0,00 €
Auflösung Sonderposten (anteilige Zuwendungen) 0,00 €
Sonstige ordentl. Erträge 0,00 €
  
Außerordentliche Erträge 0,00 €
  
Erträge aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Personalaufwendungen 0,00 €
Sach- und Dienstleistungen 0,00 €
Abschreibungen 0,00 €
Zinsen o.ä. (TH 99) 0,00 €
Transferaufwendungen 7.000,00 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 €
  
Saldo ordentliches Ergebnis -7.000,00 €
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 €
Saldo außerordentliches Ergebnis 0,00 €
Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo aus internen Leistungsbeziehungen 0,00 €
Saldo gesamt -7.000,00 €

Begründung des Antrages

Mühlenberg wurde 2014 in das Städtebauförderprogramm Soziale Stadt - heute „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ – aufgenommen, welches seit Jahren Schwerpunkt kommunalen Handelns in der Landeshauptstadt ist. Mit der Gebietsfestlegung durch den Rat (DS 2079/2015) gehört Mühlenberg zusammen mit Hainholz, Stöcken, Sahlkamp-Mitte und Oberricklingen Nord-Ost zu den Programmge- bieten.

Die mit kommunalen Mitteln geförderten nicht-investiven Vorhaben sind neben den aus investiven Mitteln der Städtebauförderung finanzierten Maßnahmen für den Erfolg der Programmdurchführung unerlässlich.

Seit 2016 führt die Arbeits- und Sozialberatungsgesellschaft e.V. (ASG) Beratungen für die Bewohnerschaft Mühlenbergs in den Räumlichkeiten der Nachbarschaftsarbeit Canarisweg durch. Der Beratungsbedarf im Quartier war u.a. durch die Bevölkerungsentwicklung stark angestiegen und die Familienzentren und Einrichtungen wie der Nachbarschaftsarbeit Canarisweg benötigten Entlastung.

Die Sozialberatung der ASG unterstützt u.a. in Fragen der Existenzsicherung. Da der Verein in engem Kontakt z.B. mit dem JobCenter steht, können viele Fragen schnell und unkompli- ziert geklärt werden. Gleichzeitig wird in den Beratungen auf Angebote zur Arbeitsaufnahme bzw. für Arbeitsgelegenheiten und Qualifizierung - ggf. im Stadtteil – hingewiesen. Die Beratung zielt darauf ab, die Menschen zu befähigen, selbstständig im Kontakt mit den Leistungsstellen adäquate Lösungen zu finden.

Vom 13.03.2020 bis 27.05.2020 musste die persönliche Beratung aufgrund der Corona- Pandemie unterbrochen werden. In dieser Zeit wurden die Beratungen aber telefonisch und per Mail fortgeführt, um die wichtige Unterstützung im Quartier aufrechtzuerhalten. Die Wiederaufnahme der persönlichen Beratungen hat gezeigt, dass der Bedarf an Beratung unverändert hoch und die Unterstützung weiterhin dringend notwendig ist.

Das Angebot wird von Menschen aus dem gesamten Stadtteil genutzt und von den Einrichtungen im gesamten Quartier wird auf die Beratung der ASG verwiesen, wenn es um sehr komplexe Fragen der Leistungserbringung insbesondere im SGB II geht.

Das Angebot entspricht den mit der Drucksache 0972/2016 beschlossenen Sanierungszielen:


· Schaffung zielgruppenorientierter Angebote, insbesondere zur Unterstützung von Menschen in belasteten Lebenslagen im Stadtteil, Hilfe zur Selbsthilfe

· Stärkung präventiver Ansätze in den Bereichen Gewalt, Sucht, Gesundheit, Einkommensarmut


Die Gesamtkosten in Höhe von 7.000 € beinhalten projektgebundene Personalkosten in Höhe von 6.580 € und Sachkosten (WLAN, Handy, Fahrtkosten) in Höhe 420 €.

Die Zuwendung wird gemäß den städtischen Zuwendungsrichtlinien bis zum genannten Höchstbetrag bewilligt und ausgezahlt. Die Mittel stehen im Haushalt 2021, Teilhaushalt 50, Produkt 35102 zur Verfügung.

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Hannover / 16.11.2020