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Feststellung des Sitzverlustes des Bezirksratsherrn Erdem Winnicki
Antrag,
gem. § 52 Absatz. 2 in Verbindung mit § 91 Absatz. 4 Satz 1 des Niedersächsischen
Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) festzustellen, dass bei Herrn Winnicki die
Voraussetzungen nach § 52 Absatz 1 Ziffer 1 NKomVG für den Verlust des Sitzes im
Stadtbezirksrat Ricklingen vorliegen.
Kostentabelle
Es entstehen keine finanziellen Auswirkungen.
Begründung des Antrages
Bezirksratsherr Erdem Winnicki hat mit Schreiben vom 14.11.2022 seinen Rücktritt
vom Mandat im Stadtbezirksrat Ricklingen mit Wirkung zum 01.12.2022 erklärt.
Gemäß § 52 Abs. 1 NKomVG endet damit seine Mitgliedschaft im Stadtbezirksrat
Ricklingen. Der Sitzverlust ist vom Bezirksrat festzustellen.
18.63.09
Hannover / 16.11.2022