Drucksache Nr. 15-2984/2017 S1:
ENTSCHEIDUNG:
Befragung der Anwohner der Baldurstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 13.12.2017
TOP 8.3.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
An den Verwaltungsausschuss (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
1. Entscheidung
15-2984/2017 S1
0
 
Stellungnahme der Verwaltung zu einem Initiativantrag eines Stadtbezirksrates

ENTSCHEIDUNG:
Befragung der Anwohner der Baldurstraße
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 13.12.2017
TOP 8.3.1.

Beschluss

Der Bezirksrat beauftragt die Verwaltung, in der Baldurstraße eine Anliegerbefragung durchzuführen. Die Bürger mögen dahingehend befragt werden, ob die Straße im bisherigen Querschnitt mit Bürgerstein und Bordsteinkanten saniert werden soll oder eine Umgestaltung ohne Bürgersteig gewünscht wird.

Entscheidung

Dem Antrag wird nicht gefolgt.

Die Erneuerungsbedürftigkeit der Baldurstraße wurde anhand einer visuellen Zustandserfassung festgestellt. Durch die Ergebnisse des repräsentativen Bohrkerns wurden die aufgenommenen Schäden nochmals untermauert. Der technische Aufbau der Straße ist nach heutigen Regelwerken nicht ausreichend.
Für das Sonderprogramm GiB wurde ergänzend geprüft, ob Umplanungsbedarf besteht.
Eine Neuaufteilung des Querschnitts in der Baldurstraße ist sicherlich eine sinnvolle Lösung. Die Umsetzung allerdings ist in den nächsten Jahren im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets nicht realisierbar.
Eine kurzfristige Umsetzung wäre im Rahmen des Sonderprogramm GiB möglich. Dabei können mit einem verstärkten Aufbau und einer flacheren Bordanlage deutliche Verbesserungen für die Baldurstraße erreicht werden. Die Befahrbarkeit wird verbessert und der Aufbau im Gehweg würde so stark ausgebildet werden, dass er zukünftig der Verkehrsbelastung standhalten kann, so werden Straßenschäden zukünftig vermieden.
Die Verwaltung hat somit die Entscheidung für die Erneuerung der Baldurstraße im Rahmen des Sonderprogramm GiB abgewogen und diese Entscheidung dem Bezirksrat so vorgeschlagen. Eine Befragung der Anlieger ändert diese Entscheidung nicht. Insofern hält die Verwaltung eine Anliegerbefragung für nicht zielführend.