Antrag Nr. 15-2976/2020:
Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den
den MTV Groß-Buchholz e. V. - 12/2020

Inhalt der Drucksache:

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Zuwendung aus Mitteln des Bezirksrates Buchholz-Kleefeld an den
den MTV Groß-Buchholz e. V. - 12/2020

Antrag

Der Bezirksrat möge beschließen:
Der Bezirksrat bewilligt nachstehende Zuwendung:

Empfänger: MTV Groß-Buchholz von 1898 e. V.
Betrag: bis zu 40.000,00 €
Verwendungszweck : Barrierefreie Gestaltung der Vereinsanlagen/Vereinsgaststätte des MTV Groß-Buchholz – hier: Toilettenanlage
(Zuwendung 12/2020)

Begründung

Die Grundlage für die Entscheidung ist der Antrag vom 25.11.2020 in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien des Stadtbezirksrates.

Die bewilligte Beihilfe ist als angemessen und notwendig anerkannt. Folgekosten entstehen dem Bezirksrat nicht. Sollten die Kosten für die barrierefreie Gestaltung der Toilettenanlage niedriger ausfallen als geplant, sinkt die Zuwendung des Stadtbezirksrates entsprechend.

Die Empfängerin/der Empfänger ist zur Vorlage von Originalbelegen verpflichtet.
Die Auszahlung erfolgt nach Rechnungseingang.