Drucksache Nr. 15-2975/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Absperrung "In der Steintormasch" in Höhe "An der Graft"
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 18.12.2017
TOP 12.1.2.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Nord (zur Kenntnis)
 
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15-2975/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Absperrung "In der Steintormasch" in Höhe "An der Graft"
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 18.12.2017
TOP 12.1.2.

In der Straße "In der Steintormasch" in Höhe "An der Graft" befindet sich eine abschließbare Absperrung als Schranke über die ganze Fahrbahnbreite, um PKW Durchgangs- und Abkürzungsverkehre zu verhindern. Leider ist hier häufig zu beobachten, dass die Schranke geöffnet ist und somit die PKW Verkehre ungehindert passieren können.

Hierzu fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Vorgaben oder Regelungen bestehen von Seiten der Stadtverwaltung oder Verkehrsbehörde für das Öffnen und Schließen der Schranke ?

2. Wer ist bei der Stadtverwaltung verantwortlich für das Schließen und Öffnen der Schranke ?

3. Welche Institutionen, Vereine und Private haben einen Schlüssel zum Öffnen der Schranke ?

Antwort der Verwaltung

zu Frage 1:
Die Sperre ist grundsätzlich geschlossen und darf von/für Kfz nur mit einer Ausnahmegeneh-migung oder Sonderrechten geöffnet und durchfahren werden. Beispiele dafür sind Müllabfuhr, Feuerwehr, Abfahrt des Veranstaltungsverkehrs bei Feuerwerkswettbewerben geregelt durch die Polizei.

zu Frage 2 und 3:
Neben den Polizeirevieren Herrenhausen und Stöcken haben die Stadtreinigung, der Fachbereich Stadtgrün sowie der Fachbereich Tiefbau einen Schlüssel für diese Absperrung. Für die Feuerwehr ist ein „Feuerwehrkasten“ installiert worden, in dem diese bei Bedarf einen Schlüssel für die Schrankenanlage vorfindet.
Alle Berechtigten erhalten die Auflage, die Schranke unmittelbar nach Durchfahrt wieder zu schließen. Weder an Vereine noch an Privatpersonen ist für die neue Sperre ein Schlüssel ausgehändigt worden. 66.12/18.62.13 Hannover, 18.12.2017