Drucksache Nr. 15-2960/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grunderneuerung im Bestand und Straßenausbaubeiträge Teil 2
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 13.12.2017
TOP 6.1.3.

Inhalt der Drucksache:

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Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
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15-2960/2017 F1
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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grunderneuerung im Bestand und Straßenausbaubeiträge Teil 2
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 13.12.2017
TOP 6.1.3.

In der Sitzung des Stadtbezirksrates am 15.11.17 wurden die von der Verwaltung geplanten nächsten Maßnahmen im Rahmen des Straßensanierungsprogramms "Grunderneuerung im Bestand" III (GiB) für den Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide vorgestellt. Neben der Kostenbeteiligung der anliegenden Eigentümer*innen als solches hat auch die Unklarheit über die konkret zu erwartenden Kosten für Unmut gesorgt. Die genauen Kosten können erst nach Abschluss der Baumaßnahmen und vorliegender Schlussrechnungen über die Gesamtkosten ermittelt werden. Da die Grunderneuerung im Bestand jedoch seit 2014 betrieben wird (siehe Maßnahmenpakete I+II, DS 0077/2014 N1 sowie 15-0835/2015), gibt es im Zuge der bereits abgeschlossenen Grunderneuerungen schon feststehende Zahlen und Erfahrungswerte.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Wie viele Eigentümer*innen in den Straßen Kugelfangtrift, Sahlkamp, Frohnauweg und Baldurstraße wären im Zuge einer Grunderneuerung jeweils an den umlagefähigen Kosten beteiligt?

2. Wie viele Jahre kann eine Anlieger-, Durchgangs- bzw. Hauptstraße unter normalen Umständen - bei optimaler Instandhaltung - durchschnittlich genutzt werden, bevor eine Grunderneuerung erforderlich wird?

3. Wann wurden die Straßen Kugelfangtrift, Sahlkamp, Frohnauweg, Baldurstraße, Gartenheimstraße, Heinersdorfweg, Alter Flughafen, Lilienthalstraße und Dornierstraße jeweils gebaut und wann wurde dort (vor dem GiB-Programm) zuletzt eine Grunderneuerung durchgeführt?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:

zu 1.) Die Anzahl EigentümerInnen, die voraussichtlich im Zuge der Grunderneuerung an den umlagefähigen Kosten zu beteiligenden wären, gliedert sich wie folgt:
1) Kugelfangtrift – 371 EigentümerInnen
2) Sahlkamp – 917 EigentümerInnen
3) Frohnauweg – 33 EigentümerInnen
4) Baldurstraße – 20 EigentümerInnen

zu 2.) Die Lebensdauer einer Straße ist nach ca. 30 Jahren erschöpft. Ab diesem Zeitraum ist eine Grunderneuerung notwendig.

Zu 3.) Das Gebiet um den Alten Flughafen (Alter Flughafen, Lilienthalstraße, Dornierstraße) Hannover ist ca. 100 Jahre alt. Wir gehen davon aus, dass die Straßen ab ca. 1913 gebaut wurden. Die Straßen im Stadtteil Sahlkamp sind in den 50/60-er, Vahrenheide -Ost in den 70-er Jahren, mit Entstehung der Stadtteile errichtet worden. Eine Grunderneuerung hat seit dieser Zeit nicht mehr stattgefunden.