Drucksache Nr. 15-2958/2017 F1:
Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Situation der Schulsozialarbeit im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 13.12.2017
TOP 6.1.1.

Inhalt der Drucksache:

Bitte beachten Sie, dass der folgende Text eventuell medienbedingte Formatabweichungen aufweisen kann. Eine formatgetreue Abbildung des Inhalts finden Sie in der Anlage "Druckversion.pdf".
Landeshauptstadt HannoverDrucksachen-Zeichen
An den Stadtbezirksrat Bothfeld-Vahrenheide (zur Kenntnis)
 
Nr.
Anzahl der Anlagen
Zu TOP
Antwort
15-2958/2017 F1
0
 

Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Situation der Schulsozialarbeit im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide
Sitzung des Stadtbezirksrates Bothfeld-Vahrenheide am 13.12.2017
TOP 6.1.1.

Schulsozialarbeit gewinnt mit dem konzeptionellen Aufbau und der steigenden Zahl an Ganztagsschulen zunehmend an Bedeutung. Das gilt insbesondere für Stadtteile, die mit besonderen sozialen Herausforderungen konfrontiert sind. Mitte 2017 hat das Land Niedersachsen 20 zusätzliche Stellen für Schulsozialarbeit bewilligt. Davon ist ein Viertel auf Hannover entfallen und hier wiederum ein Teil der Stellen auf Schulen im Sahlkamp und in Vahrenheide. Aus unterschiedlichen Quellen ist zu hören, dass insbesondere halbe Stellen für qualifiziertes Personal wenig attraktiv und kaum existenzsichernd seien. Es sei daher fraglich, ob die betreffenden Stellen überhaupt besetzt werden können (siehe etwa HAZ-Online-Artikel "Brennpunktschule bekommt mehr Personal für den Ganztag" vom 05.11.2017).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:


1. Wie verteilen sich die Stellen für Schulsozialarbeit auf die einzelnen Schulen im Stadtbezirk Bothfeld-Vahrenheide (bitte jeweils nach ganzen/halben Stellen des Landes bzw. der LHH differenzieren) und welche Schulen haben von den zusätzlich bewilligten Stellen des Landes profitiert?

2. Wie viele Stellen für Schulsozialarbeit sind im Stadtbezirk gegenwärtig vakant bzw. seit wann unbesetzt und was sind die Gründe hierfür?

3. Wäre es in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen gegebenenfalls eine Option, halbe (unbesetzte) Stellen in ganze umzuwandeln, um sie damit für qualifiziertes Personal attraktiver zu machen?

Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt:







Zu 1.)
Im Rahmen der Initiative „Schulische Sozialarbeit in sozialen Brennpunkten“ des niedersächsischen Kultusministeriums wurden im Stadtbezirk Hannover Bothfeld-Vahrenheide folgende Schulen bei der Ausstattung mit landesbediensteten sozialpädagogischen Fachkräften berücksichtig:
· GS Fridtjof-Nansen (0,5 VZE) aktuell im Besetzungsverfahren

· GS Hägewiesen (0,6 VZE) aktuell im Besetzungsverfahren

· GS Tegelweg (0,5 VZE) aktuell im Besetzungsverfahren

· GS Gartenheim (0,5 VZE) aktuell im Besetzungsverfahren

· IGS Vahrenheide-Sahlkamp (0,5 VZE) aktuell im Besetzungsverfahren

· Gymnasium Herschel-Schule (1,0 VZE) Aufstockung des Stellenanteils der beiden sozialpädagogischen Fachkräfte von 0,5 auf 1,0 VZE.


Zu 2.) Die vakanten Stellen der landesbediensteten sozialpädagogischen Fachkräfte im Stadtbezirk Hannover Bothfeld-Vahrenheide sind der Auflistung unter Punkt 1 zu entnehmen. Bei all diesen Stellen handelt es sich um die neu geschaffenen Stellen im Rahmen der Initiative „Schulische Sozialarbeit in sozialen Brennpunkten“ des Niedersächsischen Kultusministeriums, die sich noch im Besetzungsverfahren befinden. Abgesehen von diesen im Besetzungsverfahren befindlichen Stellen sind keine Stellen mit landesbediensteten sozialpädagogischen Fachkräften an Schulen im Stadtbezirk Hannover Bothfeld-Vahrenheide unbesetzt.

Zu 3.) Eine Aufstockung der Stellen aus Mitteln des Landes Niedersachsen ist aktuell nicht möglich. Alle Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte im Landesdienst wurden bereits vergeben und wurden schulscharf zugewiesen.

Die gleichzeitige Anstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft bei der Niedersächsischen Landesschulbehörde und der Landeshauptstadt Hannover ist aus dienstrechtlichen Gründen nicht möglich.

Hierzu sei auf die Trennung der „Sozialarbeit in schulischer Verantwortung“ (siehe Runderlass des MK vom 01.08.2017) als Landesaufgabe und der Schulsozialarbeit in Verantwortung der Schulträger im Sinne der Jugendhilfe (§13, SGB VIII) verwiesen.