Anfrage Nr. 15-2950/2018:
Ablehnung der Schaffung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Südstadt

Inhalt der Drucksache:

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Ablehnung der Schaffung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Südstadt

Aus dem Kommunalen Schulentwicklungsplan 2018 der LHH ist zu entnehmen, dass ein Antrag zur Schaffung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS ab dem Schuljahr 2019/2020 vorbehaltlich einer abschließenden Prüfung mit allen erforderlichen Antragsunterlagen von der Landesschulbehörde zurzeit negativ bewertet wird, obwohl die gesetzliche Mindestanzahl von 54 Schülern und Schülerinnen (SuS) im o.g. Schuljahr erreicht wird (aktuell 103 bis 119 SuS in den Klassen 5 bis 9).
Gemäß der Drucksache 1417/2018 soll vorbehaltlich einer weiter steigenden Nachfrage nach gymnasialen Oberstufenplätzen an Integrierten Gesamtschulen eine weitere vierzügige Oberstufe an der IGS Südstadt frühestens nach Abschluss (voraussichtlich Herbst 2021) des aktuellen Ausbaus der Sekundarstufe I ,nach § 106 Abs. 1 des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) und der Genehmigung durch die Landesschulbehörde eingerichtet werden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Aus welchen Gründen spricht sich die Landesschulbehörde nach Kenntnis der Verwaltung gegen die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Südstadt?
2. Welche Maßnahmen unternimmt die Verwaltung aktuell, um die Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe an der IGS Südstadt dem Beschluss zur Drucksache 1417/2018 folgend ab 2021 zu ermöglichen?
3. Vorausgesetzt, die Anforderungen zur Einrichtung einer gymnasialen Oberstufe werden im Jahr 2021 erfüllt, ab wann ist mit dem regulären Schulbetrieb der gymnasialen Oberstufe in der IGS Südstadt zu rechnen?