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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Mauereinfassung "Klinikum Nordstadt"
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 14.12.2020
TOP 8.4.1.
Anfrage gem. § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die Sitzung des Stadtbezirksrats Nord am 14. Dezember 2020
Vor einigen Jahren wurde durch die Region Hannover das Gelände und teilweise die dort ansässigen Gebäudes des Klinikums Nordstadt („Nordstadtkrankenhaus“) saniert.
Im Zuge der Sanierung wurde auch die Grundstücksklinkermauer des Klinikgeländes, die zur „Haltenhoffstraße“ aufgestellt war, abgerissen und nicht wieder aufgebaut.
Wir fragen die Stadtverwaltung:
1.) Handelt es sich bei der o.g. Grundstücksmauer um einen denkmalgeschützten Teil des Gesamtensembles „Klinikum Nordstadt“?
2) Wenn ja, warum wurde diese Mauer nach den Sanierungsarbeiten nicht wieder hergestellt bzw. wann soll eine Wiederherstellung möglicherweise erfolgen?
3) Wenn nein, mit welcher Begründung wurde durch die zuständige Denkmalschutzbehörde eine Einordnung dieses Grundstückteils als nicht schützenswertes Baudenkmal i.S.d. Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes eingestuft?
Antwort der Verwaltung
Hinsichtlich der Vorbemerkungen zu den einzelnen Fragen ist festzustellen, dass in diesem Klinikbereich an der Haltenhoffstraße vor einigen Jahren diverse Neubauvorhaben durchgeführt wurden, während die erforderliche Sanierung von Gebäuden und baulichen Anlagen zurückgestellt wurde.
zu Frage 1:
Die Einfriedung des Krankenhausgeländes ist im Verlauf der Straßen An der Strangriede, Schneiderberg, Haltenhoffstraße und Herrenhäuser Kirchweg als konstituierender Bestandteil der Gruppe baulicher Anlagen gemäß § 3 Absatz 3 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz im Denkmalverzeichnis eingetragen.
zu Frage 2:
Ein Abbruch und eine Wiedererrichtung der Mauer wurde aufgrund mangelnder Standsicherheit der Mauer 2006 beantragt und denkmalrechtlich genehmigt. Eine zeitnahe Wiedererrichtung verschob sich aufgrund der damals direkt dahinter befindlichen Baustelle zum ersten Neubauabschnitt.
Eine weitere denkmalrechtliche Genehmigung für eine leicht veränderte Ausführung der Mauer wurde 2012 erteilt. Auch diese Wiedererrichtung wurde jedoch 2014 als Bestandteil damaliger Verhandlungen zwischen KRH, LHH und Region Hannover um die Verkaufsgrundstücke Landesfrauenklinik und Oststadtkrankenhaus bis auf weiteres ausgesetzt. Die Forderung der Wiedererrichtung hat also weiterhin Bestand, die Umsetzung der Forderung verzögert sich aber.
zu Frage 3:
Die Inventarisation und Erfassung von Gebäuden und baulichen Anlagen als Baudenkmale in der Denkmalliste ist die Aufgabe des Niedersächsischen Landesamtes für Denkmalpflege.