Anfrage Nr. 15-2938/2018:
Hundekot – Sperrung des Gartenfriedhofes für Hunde

Inhalt der Drucksache:

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Hundekot – Sperrung des Gartenfriedhofes für Hunde

Wegen nicht beherrschbarer Verschmutzung und Verstößen gegen die Anleinpflicht hat die Verwaltung seit September den Gartenfriedhof für alle Hunde gesperrt.

Das trifft auch viele Anlieger, die ihrem Hund hier einen Auslauf auf Rasen ermöglichen konnten und gesetzestreu waren.

Die Reaktion der Verwaltung ist ein Beispiel dafür, dass unser Staat kapituliert. Verwirrend ist, dass diese Maßnahme zu einem Zeitpunkt getroffen wird, zu dem der städtische Ordnungsdienst seine Tätigkeit aufgenommen hat.

Nicht ordnungsgemäß entsorgter Hundekot ist auch sonst in Hannover, eigentlich in der gesamten Republik, ein allgegenwärtiges Problem.

Daher frage ich die Verwaltung:
1. Kann durch Änderung der Hunde-VO und der Hundesteuersatzung es ermöglicht werden, eine DNA-Datenbank von allen angemeldeten Hunden zu erstellen, um die Verfolgung von Verschmutzungen zu erleichtern.
2. Wenn gesetzliche Bestimmungen gegen eine Hunde-DNA-Kartei sprechen – welche sind diese?
3. Ist geplant, durch Einsatz des Ordnungsdienstes die Einschränkung überflüssig zu machen?