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Antwort der Verwaltung auf die
Anfrage Grundsanierung der Dornröschenbrücke
Sitzung des Stadtbezirksrates Nord am 14.12.2020
TOP 8.3.2.
Anfrage gem. § 10,47 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover in die nächste Sitzung des Stadtbezirksrat Nord am 14.12.2020
Im Entwurf der Haushaltssatzung 2021/2022 (DS 2384/2020) ist die Investitionsmaßnahme 54101113 „Dornröschenbrücke“ mit 6 Millionen Euro in den Jahren 2021 bis 2023 eingestellt. Diese Maßnahme oder überhaupt der Sanierungsbedarf der Dornröschenbrücke wurde bisher im Bezirksrat nicht vorgestellt. Daher bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie ist der gegenwärtige Zustand dieser Brücke, kann diese noch als „sicher“ betretbar eingestuft werden?
2. Welche Art und zeitlichen Umfang hat die angedachte Sanierung? Insbesondere soll auf die zeitliche Abfolge der Vorstellung bzw. Beschlussfassung im Bezirksrat und eine etwaige Schließung der Brücke eingegangen werden.
3. Werden für die Sanierung auch Neuanlegung von Begleitflächen (Abgänge zum Wasser, Zuwegungen, Bänke, Fahrradabstellmöglichkeiten) in Betracht gezogen?
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Antwort der Verwaltung:
Zu 1: Ja, die Brücke ist noch sicher zu betreten. Für den Geh- und Radverkehr ist ausreichend Tragsicherheit vorhanden. Ein höherer Lasteintrag durch querende Kraftfahrzeuge ist nach Sperrung der Brücke durch Abpollerung nicht mehr möglich.
Zu 2: Die vorhandene Brücke wird erneuert. Der Baubeginn ist in 2022 und die Fertigstellung in 2023 vorgesehen. Die Entwurfsplanung für die neue Brücke soll Mitte 2021 abgeschlossen sein und wird dann mit einer Drucksache den Stadtbezirksräten und im Bauausschuss zum Beschluss vorgelegt.
Zu 3: Ja, die Begleitflächen werden in die Planung mit einbezogen. Erste Gespräche mit der Stadtgestaltung und der Planungsabteilung im Fachbereich Umwelt und Stadtgrün haben dazu bereits stattgefunden.