Anfrage Nr. 15-2934/2017:
Mietfahrräder

Inhalt der Drucksache:

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Mietfahrräder

Aktuell gibt es mindestens einen neuen Anbieter für Mietfahrräder, der ein sogenanntes stationsloses System für seine Unternehmung umgesetzt hat.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1) Hat die Verwaltung Einfluss auf die Standplätze der Mietfahrräder und wenn nein, wie kann rechtlich verbindlich ein solcher Einfluss geschaffen werden?

2) Welche Maßnahmen erwägt die Verwaltung, um die Einhaltung der StVO und weiterer einschlägiger Rechtsnormen beim Abstellen der Räder zu gewährleisten und zu kontrollieren bzw. Zuwiderhandlungen zu ahnden?

3) Wie sorgt die Verwaltung dafür, dass an Markttagen die Flächen für die Standbetreiber, z.B. an der Friedenskirche, frei zugänglich sind und hier keine der Mieträder abgestellt wurden bzw. werden?